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Auskunftsersuchen zum chinesischen Hotel The Diaoyutai Mansion in Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Auf Grund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 331 vom 22.06.2006 wurde am 06.09.2006 ein Erbbauvertrag mit der Huarong Group Deutschland GmbH geschlossen, die Eigentümerin des Gebäudes ist. Als Verwendungszweck wurde vereinbart, dass ein Hotel des gehobenen Standards mit ca. 240 Zimmern errichtet und betrieben wird. Eine Eröffnung, bzw. eine Inbetriebnahme des Hotels war im Herbst 2022 geplant. Die Bauarbeiten wurden aber eingestellt, da die mit der Bauleitung beauftragte Person Ihre Tätigkeit zum 01.01.2023 niedergelegt hat. Erst mit der Benennung einer neuen Bauleitung dürfen die Arbeiten weiter fortgesetzt werden. Dies ist bislang nicht erfolgt. Grundsätzlich bestand die Möglichkeit, den Heimfall zu erklären und das Gebäude an die Stadt Frankfurt am Main zurückübertragen zu lassen. Entgegen der vertraglichen Vereinbarungen wäre eine Schadensersatzforderung für die errichteten Gebäude zu erwarten gewesen. Die Stadt hätte zusätzlich die im Grundbuch eingetragenen Grundschulden in Höhe von 16 Mio. €, die zum Teil der Erbbauberechtigten selbst zustehen, übernehmen müssen, so dass die Ausübung des Heimfallrechtes nicht wirtschaftlich gewesen wäre. Das Heimfallrecht wurde daher nicht innerhalb der Fristen des Erbbaurechtsgesetzes ausgeübt. Weitere Möglichkeiten, den Erbbauberechtigten zur Baufertigstellung zu bewegen, bzw. Einfluss auf das Gebäude zu nehmen, wie beispielsweise Vertragsstrafen, wurden im Erbbauvertrag nicht vereinbart.