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Anfrage zu Leerstand am Uni-Campus Bockenheim und Verwaltung durch die Universität

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Da die Stadt Frankfurt keine Eigentümerin ist, hat sie keinen Überblick über die Leerstände in der Goethe-Universität. Der Magistrat ist auf die Universität zugegangen, eine Rückmeldung steht bisher aus. Grundsätzlich begrüßt der Magistrat eine Zwischennutzung von leer stehenden, ehemals durch die Universität genutzten Gebäuden auf dem Uni-Campus Bockenheim. Gemeinsam mit der Stadt Frankfurt am Main und verschiedenen in Bockenheim verwurzelten Initiativen und Vereinen wurden in der jüngsten Vergangenheit verschiedene entsprechende Projekte vorangebracht. So hat das EU-geförderte Projekt "Vision 31" im Jahr 2024 unter städtischer Beteiligung diverse Workshops, Performances und Diskussionen auf dem Campus initiiert und das Areal bespielt. Derzeit wird im städtischen Auftrag und in Abstimmung mit dem Land Hessen geprüft, inwiefern das Projekt in der Zukunft die ehemalige Kunstbibliothek zwischennutzen kann. Die vorangegangenen Abstimmungsgespräche mit dem Land Hessen und der Goethe-Universität verliefen sehr konstruktiv und lösungsorientiert. Darüber hinaus wird aktuell die ehemalige Dondorfsche Druckerei baulich ertüchtigt, um eine interimsweise Nutzung durch die Schirn Kunsthalle Frankfurt während der Sanierung des Haupthauses am Römerberg zu ermöglichen. Auch hier konnte in kurzer Zeit mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Kultur eine Vereinbarung erzielt werden. Der Magistrat strebt an, dass der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Bebauungsplan Nr. 569 "Senckenberganlage/Bockenheimer Warte" umgesetzt wird. Der Plan sieht unter anderem vor, dass in dem Bereich zwischen Senckenberganlage, Bockenheimer Landstraße bzw. Freimannplatz, Gräfstraße und Mertonstraße ein gemischt genutztes Quartier mit kulturellen Einrichtungen, wie der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst, entsteht. Für die Hochschule und ggf. auch für weitere Nutzungen sollen Neubauten errichtet werden. Hierfür müssen die Grundstücke frei gemacht und Gebäude abgerissen werden. Diese Gebäude stehen teilweise leer. Sie können bis zum Beginn der Neubauarbeiten befristet anderweitig genutzt werden.

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