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Parkverbot in Kreuzungsbereichen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass im Kreuzungsbereich Ganghoferstraße/Klaus-Groth-Straße Parkwinkel markiert werden. In den übrigen aufgeführten Bereichen wird die vorhandene Parkgebotsbeschilderung an die aktuellen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung angepasst. Weitere Markierungen werden seitens des Magistrats für nicht erforderlich erachtet, da die Parkordnung dort eingehalten wird. Im Einmündungsbereich Eschersheimer Landstraße/Ganghoferstraße wirken die dort vorhandenen taktilen Leitelemente unterstützend, diese Kurven-/Einmündungsbereiche nicht zu beparken.

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