Parkverbot in Kreuzungsbereichen
Begründung
Der Magistrat wird gebeten, an den Kreuzungen in der Ganghoferstraße die 5m-Bereiche, in denen nicht geparkt werden darf, zu markieren. - Einmündung Eschersheimer Landstraße - Klaus-Groth-Straße/Raabestraße - Grillparzerstraße - Wildenbruchstraße Begründung: Die 5m-Bereiche, in denen laut StVO nicht geparkt werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer.
Inhalt
Antrag vom 21.11.2019, OF 724/9
Betreff: Parkverbot in Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an den Kreuzungen in der Ganghoferstraße die 5m-Bereiche, in denen nicht geparkt werden darf, zu markieren. - Einmündung Eschersheimer Landstraße - Klaus-Groth-Straße/Raabestraße - Grillparzerstraße - Wildenbruchstraße Begründung: Die 5m-Bereiche, in denen laut StVO nicht geparkt werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer.Beratung im Ortsbeirat: 9