Parkverbot in Kreuzungsbereichen
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Der Magistrat wird gebeten, an den Kreuzungen in der Ganghoferstraße die 5m-Bereiche, in denen nicht geparkt werden darf, zu markieren. - Einmündung Eschersheimer Landstraße - Klaus-Groth-Straße/Raabestraße - Grillparzerstraße - Wildenbruchstraße Begründung: Die 5m-Bereiche, in denen laut StVO nicht geparkt werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 21.11.2019,
OF 724/9 Betreff: Parkverbot in Kreuzungsbereichen
Der Magistrat wird gebeten, an den Kreuzungen in der
Ganghoferstraße die 5m-Bereiche, in denen nicht geparkt werden darf, zu
markieren. - Einmündung Eschersheimer Landstraße -
Klaus-Groth-Straße/Raabestraße - Grillparzerstraße -
Wildenbruchstraße Begründung: Die 5m-Bereiche, in denen laut StVO nicht geparkt
werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und
Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für
alle Verkehrsteilnehmer.
Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9
am 05.12.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5545 2019
Die Vorlage OF 724/9 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF