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Parkverbot in Kreuzungsbereichen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Der Magistrat wird gebeten, an den Kreuzungen in der Ganghoferstraße die 5m-Bereiche, in denen nicht geparkt werden darf, zu markieren. - Einmündung Eschersheimer Landstraße - Klaus-Groth-Straße/Raabestraße - Grillparzerstraße - Wildenbruchstraße Begründung: Die 5m-Bereiche, in denen laut StVO nicht geparkt werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer.

Inhalt

Antrag vom 21.11.2019, OF 724/9

Betreff: Parkverbot in Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an den Kreuzungen in der Ganghoferstraße die 5m-Bereiche, in denen nicht geparkt werden darf, zu markieren. - Einmündung Eschersheimer Landstraße - Klaus-Groth-Straße/Raabestraße - Grillparzerstraße - Wildenbruchstraße Begründung: Die 5m-Bereiche, in denen laut StVO nicht geparkt werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 36
OBR 9
TO I, TOP 25
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5545 2019 Die Vorlage OF 724/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff

Verknüpfte Vorlagen