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Parkverbot in Kreuzungsbereichen

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Der Magistrat wird gebeten, an den Kreuzungen in der Ganghoferstraße die 5m-Bereiche, in denen nicht geparkt werden darf, zu markieren. - Einmündung Eschersheimer Landstraße - Klaus-Groth-Straße/Raabestraße - Grillparzerstraße - Wildenbruchstraße Begründung: Die 5m-Bereiche, in denen laut StVO nicht geparkt werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2019, OF 724/9 Betreff: Parkverbot in Kreuzungsbereichen Der Magistrat wird gebeten, an den Kreuzungen in der Ganghoferstraße die 5m-Bereiche, in denen nicht geparkt werden darf, zu markieren. - Einmündung Eschersheimer Landstraße - Klaus-Groth-Straße/Raabestraße - Grillparzerstraße - Wildenbruchstraße Begründung: Die 5m-Bereiche, in denen laut StVO nicht geparkt werden darf, sind sehr häufig zugeparkt. Dies ist eine Gefährdung und Behinderung für Fußgänger. Außerdem besteht eine erhöhte Sichtbehinderung für alle Verkehrsteilnehmer. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 9 am 05.12.2019, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5545 2019 Die Vorlage OF 724/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

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