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Sicherheit für Fußgänger vor dem Sportpark Preungesheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Dem Wunsch, den Bereich baulich "schnellstmöglich zu entschärfen", kann der Magistrat nicht entsprechen. Die Strecke kommt direkt aus einem Kurvenbereich, geht in einen kurzen geraden Bereich über, folgt dann der Brücke über die A 66 und mündet von dort aus wieder in einer Kurve. Für eine Querungshilfe ist die Straße zu schmal und müsste komplett neu beplant werden. Für eine bauliche Maßnahme dieser Größenordnung sind planerische und finanztechnische Voraussetzungen zu schaffen, die derzeit nicht gegeben sind und darüber hinaus einen größeren zeitlichen Vorlauf benötigen würden. Ein Fußgängerüberweg ließe sich dort ebenfalls nicht einrichten, da der genannte Bereich außerhalb der Ortstafeln liegt. Zum Schutz des querenden Fußgängerverkehrs wird jedoch im genannten Bereich mittels Beschilderung die Geschwindigkeit auf 50 km/h reduziert. Gleichzeitig wird aus beiden Richtungen mit VZ 133 StVO (Gefahrzeichen "Fußgänger") darauf hingewiesen, dass an dieser Stelle mit Fußgängern zu rechnen ist, die die Fahrbahn überqueren. Zudem gibt es im Wohngebiet An der Wolfsweide bereits einen sicheren asphaltierten Weg entlang der Bahntrasse. Wenn man diesem folgt, ist an der Haltestelle Alkmenestraße ein Zebrastreifen über die Goldpeppingstraße vorhanden. Dieser lässt sich überqueren, um die Sportstätte zu erreichen.

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