Parken in der Alkmenestraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 628
Betreff: Parken in der Alkmenestraße Es ist vorgesehen, im Einmündungsbereich zur Goldpeppingstraße auf einer Länge von ca. 20 m und im gesamten Wendekreis ein Haltverbot einzurichten. Damit wird eine gerichtsfeste Sanktionierung durch die Überwachungsorgane möglich. Im Rahmen eines Ortstermins wird der Magistrat darüberhinaus prüfen, ob und gegebenfalls welche weiteren Maßnahmen im Hinblick auf die baldige Eröffnung der Kinderbetreuungseinrichtung notwendig sind, ein ungeordnetes Parken zu unterbinden.