Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST
622
Betreff: Zeilsheim:
Haltverbot in der Blauländchenstraße Durch die bestehende Verkehrssituation in
der Blauländchenstraße / Kloster-hofstraße ist ein Fahrzeugführer gegenwärtig
gezwungen langsam in den Kreuzungsbereich einzufahren. Würde der Anregung entsprochen,
hätte dies einen geschwindigkeitserhöhenden Effekt mit entsprechendem
Gefahrenpotential. Der Magistrat sieht daher davon ab, hier ein Haltverbot
einzurichten. Jedoch wird
eine Haltverbotszone Im Rahmen der Schulwegsicherung vor der Liegenschaft
Klosterhofstraße 90 / Ecke Blauländchenstraße (Gebäude der Schulbetreuung),
beginnend nach dem vorhandenen Fußgängerüberweg in östlicher Richtung bis zum
abgesenkten Bordstein, eingerichtet, um die durch parkende Fahrzeuge
eingeschränkte Sichtbeziehung auf den Überweg zu verbessern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2012, OM 772