Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2012, ST 622
Betreff: Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße Durch die bestehende Verkehrssituation in der Blauländchenstraße / Kloster-hofstraße ist ein Fahrzeugführer gegenwärtig gezwungen langsam in den Kreuzungsbereich einzufahren. Würde der Anregung entsprochen, hätte dies einen geschwindigkeitserhöhenden Effekt mit entsprechendem Gefahrenpotential. Der Magistrat sieht daher davon ab, hier ein Haltverbot einzurichten. Jedoch wird eine Haltverbotszone Im Rahmen der Schulwegsicherung vor der Liegenschaft Klosterhofstraße 90 / Ecke Blauländchenstraße (Gebäude der Schulbetreuung), beginnend nach dem vorhandenen Fußgängerüberweg in östlicher Richtung bis zum abgesenkten Bordstein, eingerichtet, um die durch parkende Fahrzeuge eingeschränkte Sichtbeziehung auf den Überweg zu verbessern.