Zeilsheim: Haltverbot in der Blauländchenstraße
Begründung
Blauländchenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, in der Blauländchenstraße im Kreuzungsbereich zur Klosterhofstraße ein Halteverbot zu errichten, damit eine Einfahrt in die Klosterhofstraße gefahrlos ermöglicht wird. Begründung: Mit dem Neubau von Reihenhäusern in der Blauländchenstraße wurde der Fußgängerweg so errichtet, dass Kraftfahrzeuge nur noch mit allen 4 Rädern auf der Straße stehen können. Dadurch fahren Fahrzeuge, die von der Blauländchenstraße in die Klosterhofstraße einbiegen auf der linken Fahrbahnseite als "Geisterfahrer". Entgegenkommende Fahrzeuge können hier von der Klosterhofstraße kommend in die Blauländchenstraße nicht mehr einbiegen und durch die Bepflanzung der Schule auch die Kurve nicht einsehen. Mit Errichtung des Halteverbots würde der Fahrzeugverkehr wieder jeweils auf der richtigen Fahrbahnhälfte verkehren und der Begegnungsverkehr gefahrlos ermöglicht. Der genaue Bereich der Halteverbotszone ist auf der kleinen Grafik zu erkennen.