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Illegales Linkabbiegen aus der Fahrgasse in die Berliner Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Aus Richtung unterer Fahrgasse ist derzeit eine Ausfahrt Richtung Westen über die Braubachstraße und Kornmarkt auf die Berliner Straße gewährleistet. Alternativ kann auch über eine Blockumfahrung Fahrgasse, Töngesgasse und Hasengasse die Berliner Straße weiter in Richtung Westen befahren werden. Eine direkte Ausfahrt aus der unteren Fahrgasse auf die Berliner Straße ist grundsätzlich denkbar. Dabei ist aber eine Planung hinsichtlich des Kreuzungslayouts und der Signaltechnik notwendig, die nach einer ersten Einschätzung auch bauliche Anpassungen erfordern. Ebenso sollten Effekte auf Durchgangsverkehre im Gebiet südlich der Berliner Straße betrachtet werden. Es ist zu empfehlen, die Maßnahme im Kontext mit anderen Planungsanforderungen im Umfeld zu betrachten. Beispielhaft sind hier die Umgestaltung der nördlichen Fahrgasse und die Einrichtung einer Radverkehrsanlage auf der Kurt-Schumacher-Straße zu nennen. Da das nördliche Mainufer nur befristet, für circa 13 Monate, gesperrt ist, hat der Magistrat von vornherein bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Sperrung ausgeschlossen. Das nördliche Mainufer wird mit Ende des Versuchs (nach dem Abbau des Museumsuferfestes) wieder geöffnet. Der Magistrat wird dann den 'Verkehrsversuch' auswerten und erst danach entscheiden, wie es mit dem nördlichen Mainufer weitergeht. Aus diesem Grund sind bauliche Maßnahmen ausgeschlossen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat der Ziffer 8 der Anregung OM 5448 nicht entsprechen wird.