Barrierefreiheit am Bahnhof Griesheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.04.2011, ST 601
Betreff: Barrierefreiheit am Bahnhof Griesheim Der Magistrat, vertreten durch das Stadtplanungsamt, hat auf Einladung des Ortsbeirats 6 in der Sitzung am 08.02.2011 das Ergebnis des Prüfauftrags zur OA 393/2007 mit ausführlicher Darstellung der individuellen Vor- und Nachteile der jeweiligen Variante vorgestellt. Präsentiert wurden 2 Varianten der Aufwertung der Erschließung zwischen der nördlichen und südlichen Stadtteilhälfte Griesheims, Variante A - Aufwertung der Omega-Brücke und Variante B - Integration von barrierefreien Rampen in die Unterführung zwischen der "Alten Falterstraße" und der "Waldschulstraße". Mit dem Magistratsbericht B 170 vom 28.03.2011 zur OA 393/2007 und NR 2111/2010 ist der Magistrat abschließend der Anregung des Ortsbeirats 6 gefolgt. Die weitere Planung wird auf Basis der verkehrlichen Vorplanung, Beschluss der Stadtvervordnetenversammlung (§ 1205/2006 zur M 213) unter Verzicht auf die Integration von Rampen in die Unterführung betrieben.