Nahversorgungssituation für den Bereich Weißer Stein und Alt-Eschersheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST
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Betreff: Nahversorgungssituation für den Bereich Weißer Stein
und Alt-Eschersheim Wie vom Ortsbeirat 9 gewünscht hat
sich die Wirtschaftsförderung im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt am
Main mit den Filialisten aus dem Bereich der Nahversorgung in Verbindung
gesetzt. Wie der Expansionsleiter von Netto
mitteilte, war von Seite des Unternehmens eine Verlängerung des Mietvertrages
durchaus erwünscht, was jedoch aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen über
den Mietpreis nicht realisierbar war. Nach wie vor ist Netto am Standort
Eschersheim stark interessiert. Allerdings werden bei der Neueröffnung eines
Markendiscounters höhere Anforderungen an die Liegenschaft gestellt als bisher
(mind. 800 m2 Verkaufsfläche, ausreichend PKW-Stellplätze). Die Firma REWE hat darüber informiert, dass die
Verhandlungen zwischen der ABG und REWE auf gutem Wege sind. Nach dem Abriss
des derzeitigen Gebäudes soll ein neuer, größerer REWE-Markt erstellt werden.
Über einen konkreten Zeitablauf konnte sich REWE noch nicht äußern. Weitere angefragte Unternehmen aus dem Bereich der
Nahversorgung haben ihr grundsätzliches Interesse am Standort signalisiert.
Allerdings werden auch hier bei einer Neueröffnung zeitgemäße Kriterien bzgl.
Größe der Fläche, Möglichkeit der Andienung und Anzahl der Kundenparkplätze
genannt, die erfüllt sein müssen. Der Wirtschaftsförderung ist zurzeit keine
Liegenschaft im Stadtteil Eschersheim bekannt, die die von den Nahversorgern
genannten Kriterien erfüllen. Sollten neue Erkenntnisse über geeignete
Liegenschaften vorliegen, werden die Informationen von Seiten der
Wirtschaftsförderung umgehend den Unternehmen aus dem Bereich der Nahversorgung
zur Verfügung gestellt und ggf. der Kontakt zu den betreffenden
Immobilieneigentümern angebahnt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 21.01.2016, V
1565
Antrag vom 23.06.2016, OF 57/9
Anregung an den
Magistrat vom 07.07.2016, OM 371