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Nahversorgungssituation für den Bereich Weißer Stein und Alt-Eschersheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 600 Betreff: Nahversorgungssituation für den Bereich Weißer Stein und Alt-Eschersheim Wie vom Ortsbeirat 9 gewünscht hat sich die Wirtschaftsförderung im Auftrag des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main mit den Filialisten aus dem Bereich der Nahversorgung in Verbindung gesetzt. Wie der Expansionsleiter von Netto mitteilte, war von Seite des Unternehmens eine Verlängerung des Mietvertrages durchaus erwünscht, was jedoch aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen über den Mietpreis nicht realisierbar war. Nach wie vor ist Netto am Standort Eschersheim stark interessiert. Allerdings werden bei der Neueröffnung eines Markendiscounters höhere Anforderungen an die Liegenschaft gestellt als bisher (mind. 800 m2 Verkaufsfläche, ausreichend PKW-Stellplätze). Die Firma REWE hat darüber informiert, dass die Verhandlungen zwischen der ABG und REWE auf gutem Wege sind. Nach dem Abriss des derzeitigen Gebäudes soll ein neuer, größerer REWE-Markt erstellt werden. Über einen konkreten Zeitablauf konnte sich REWE noch nicht äußern. Weitere angefragte Unternehmen aus dem Bereich der Nahversorgung haben ihr grundsätzliches Interesse am Standort signalisiert. Allerdings werden auch hier bei einer Neueröffnung zeitgemäße Kriterien bzgl. Größe der Fläche, Möglichkeit der Andienung und Anzahl der Kundenparkplätze genannt, die erfüllt sein müssen. Der Wirtschaftsförderung ist zurzeit keine Liegenschaft im Stadtteil Eschersheim bekannt, die die von den Nahversorgern genannten Kriterien erfüllen. Sollten neue Erkenntnisse über geeignete Liegenschaften vorliegen, werden die Informationen von Seiten der Wirtschaftsförderung umgehend den Unternehmen aus dem Bereich der Nahversorgung zur Verfügung gestellt und ggf. der Kontakt zu den betreffenden Immobilieneigentümern angebahnt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.01.2016, V 1565 Antrag vom 23.06.2016, OF 57/9 Anregung an den Magistrat vom 07.07.2016, OM 371