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Sachstand Kleingartenanlage Riedberg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 581 Betreff: Sachstand Kleingartenanlage Riedberg Zu Frage 1.) Der Magistrat wird die Planungen für die neuen Dauerkleingartenanlagen am Kreuzerhohl und an der Hans-Leistikow-Straße erstellen lassen und dem Ortsbeirat 8 zu gegebener Zeit vorstellen. Zu Frage 2.) Im Rahmen der Genehmigungsplanung zur Realisierung der Dauerkleingartenanlage ist ein Stellplatznachweis zu führen. Auch wenn Kleingartenanlagen in der novellierten Stellplatzsatzung nicht mehr explizit benannt und somit nicht mehr mit einem konkreten Stellplatzschlüssel versehen werden, so gilt fortwährend, dass die erforderlichen Stellplätze auf dem (Bau-) Grundstück selbst nachzuweisen sind. Im Hinblick auf die Zahl der erforderlichen Stellplätze kann ersatzweise der Stellplatzschlüssel aus der bisherigen Stellplatzsatzung (je 1 Stellplatz je 10 Kleingärten) herangezogen werden. Bei geschätzt je 30 Kleingärten pro Standort, wären ca. 3 Stellplätze pro Anlage nachzuweisen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1038