Sachstand Kleingartenanlage Riedberg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST
581
Betreff: Sachstand
Kleingartenanlage Riedberg Zu Frage 1.) Der Magistrat wird die Planungen für
die neuen Dauerkleingartenanlagen am Kreuzerhohl und an der
Hans-Leistikow-Straße erstellen lassen und dem Ortsbeirat 8 zu gegebener Zeit
vorstellen. Zu Frage 2.) Im Rahmen der Genehmigungsplanung zur Realisierung
der Dauerkleingartenanlage ist ein Stellplatznachweis zu führen. Auch wenn
Kleingartenanlagen in der novellierten Stellplatzsatzung nicht mehr explizit
benannt und somit nicht mehr mit einem konkreten Stellplatzschlüssel versehen
werden, so gilt fortwährend, dass die erforderlichen Stellplätze auf dem (Bau-)
Grundstück selbst nachzuweisen sind. Im Hinblick auf die Zahl der
erforderlichen Stellplätze kann ersatzweise der Stellplatzschlüssel aus der
bisherigen Stellplatzsatzung (je 1 Stellplatz je 10 Kleingärten) herangezogen
werden. Bei geschätzt je 30 Kleingärten pro Standort, wären ca. 3 Stellplätze
pro Anlage nachzuweisen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2016, OM 1038