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Höchst: Bunker am Ettinghausen-Platz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der Bunker am Ettinghausen-Platz steht im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA). Informationen zu den von der BIMA mit Dritten geschlossenen Mietverträgen liegen dem Magistrat nicht vor. Zu 2.: Ein Erwerb des Bunkers von der BIMA ist seitens des Magistrats nicht vorgesehen. Aus diesem Grund werden keine Verkaufsverhandlungen geführt und der Magistrat hat keine Indikation zu einem möglichen Kaufpreis für die Immobilie. Zu 3.: Für eine Nutzung von einzelnen Räumen in dem Gebäude als Gedenkort für die früher in Höchst lebende Jüdische Gemeinde ist die Anmietung der Flächen durch die Stadt Frankfurt am Main erforderlich. Das Amt für Bau und Immobilien (ABI) ist als zuständiges Fachamt gerne bereit, Gespräche mit der BIMA zu führen, sobald die für die Ausstellung eines solchen Gedenkorts zuständige Stelle einen entsprechenden Auftrag erteilt und das Anmietungsbudget zur Verfügung stellt. Die vorgesehene Neugestaltung des Ettinghausen-Platzes wird auf die zerstörte Synagoge verweisen und somit auch an die früher in Höchst lebende Jüdische Gemeinde erinnern. Hier wäre die Möglichkeit zu prüfen, einen entsprechenden Gedenkort im Zuge der Umgestaltung im öffentlichen Raum zu integrieren.

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