Maßnahmen gegen Fluglärm im Gallus (inkl. Europaviertel)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.03.2019, ST 564 Betreff: Maßnahmen gegen Fluglärm im Gallus (inkl.
Europaviertel) Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat ist über die Situation im Gallus,
inklusive des Europaviertels informiert. Durch die sehr stabile Ostwetterlage
in den Sommermonaten, herrschte am Frankfurter Flughafen überdurchschnittlich
die Betriebsrichtung 07 vor. Bei Betriebsrichtung 07 finden Starts über dem
Stadtgebiet von Frankfurt statt, u. a. ist das Gallusviertel dann aufgrund der
Abflugroute 07-Kurz stark belastet. Diese Route wird von Flugzeugen der
Kategorie Light und Medium in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr genutzt.
Gegenwärtig gibt es keine Planungen, an dieser Route und ihren Belegungsregeln
Veränderungen vorzunehmen. Um auch zukünftig auf derart stabile Wetterlagen
vorbereitet zu sein, ist es notwendig durch Maßnahmen in unterschiedlichen
Bereichen, den Fluglärmschutz im Gallusviertel zu verbessern. Um ganzheitliche Lösungsansätze zu finden, müssen die
stadtinternen Spezialisierungen ausgenutzt werden. Für bautechnische Maßnahmen
sollte das Planungsdezernat eingebunden werden. Das Umweltdezernat wird zu Rate
gezogen, wenn es um Belange geht, die in der Fluglärmkommission oder im
Expertengremium "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region
beraten und beschlossen werden. Auch für mögliche Begrünungen von z. B.
Außenwänden müssen mehrere Dezernate gemeinsam agieren. Damit die Auswirkungen der umgesetzten Ideen auch
überprüft werden können, muss ein Monitoring etabliert werden. Hierfür ist im
ersten Schritt die Installation mindestens einer Fluglärmmessstation im Gallus-
bzw. Europaviertel notwendig. Der Magistrat wird geeignete Orte zur Aufstellung
einer Messstation suchen und alles Weitere veranlassen. Sobald ein Konzept für die Verbesserung des
Fluglärmschutzes im Gallus- und Europaviertel vorliegt, wird der Magistrat
unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.10.2018, OM 3888