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Maßnahmen gegen Fluglärm im Gallus (inkl. Europaviertel)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 564 Betreff: Maßnahmen gegen Fluglärm im Gallus (inkl. Europaviertel) Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat ist über die Situation im Gallus, inklusive des Europaviertels informiert. Durch die sehr stabile Ostwetterlage in den Sommermonaten, herrschte am Frankfurter Flughafen überdurchschnittlich die Betriebsrichtung 07 vor. Bei Betriebsrichtung 07 finden Starts über dem Stadtgebiet von Frankfurt statt, u. a. ist das Gallusviertel dann aufgrund der Abflugroute 07-Kurz stark belastet. Diese Route wird von Flugzeugen der Kategorie Light und Medium in der Zeit von 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr genutzt. Gegenwärtig gibt es keine Planungen, an dieser Route und ihren Belegungsregeln Veränderungen vorzunehmen. Um auch zukünftig auf derart stabile Wetterlagen vorbereitet zu sein, ist es notwendig durch Maßnahmen in unterschiedlichen Bereichen, den Fluglärmschutz im Gallusviertel zu verbessern. Um ganzheitliche Lösungsansätze zu finden, müssen die stadtinternen Spezialisierungen ausgenutzt werden. Für bautechnische Maßnahmen sollte das Planungsdezernat eingebunden werden. Das Umweltdezernat wird zu Rate gezogen, wenn es um Belange geht, die in der Fluglärmkommission oder im Expertengremium "Aktiver Schallschutz" des Forums Flughafen und Region beraten und beschlossen werden. Auch für mögliche Begrünungen von z. B. Außenwänden müssen mehrere Dezernate gemeinsam agieren. Damit die Auswirkungen der umgesetzten Ideen auch überprüft werden können, muss ein Monitoring etabliert werden. Hierfür ist im ersten Schritt die Installation mindestens einer Fluglärmmessstation im Gallus- bzw. Europaviertel notwendig. Der Magistrat wird geeignete Orte zur Aufstellung einer Messstation suchen und alles Weitere veranlassen. Sobald ein Konzept für die Verbesserung des Fluglärmschutzes im Gallus- und Europaviertel vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3888