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Maßnahmen gegen Fluglärm im Gallus (inkl. Europaviertel)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1744 Betreff: Maßnahmen gegen Fluglärm im Gallus (inkl. Europaviertel) Vorläufige Stellungnahme: Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 564 teilt der Magistrat mit, dass die ersten Schritte für den Start eines Monitorings im Gallus abgeschlossen sind. Ende August 2019 wird eine Fluglärmmessstation auf dem Schuldach der Paul-Hindemith-Schule installiert. Die Messewerte werden dann in die quartalsweise erscheinenden Fluglärm-Monitoring-Berichte der Stabsstelle für Fluglärmschutz mit aufgenommen. Anhand der Messwerte kann die Entwicklung des Fluglärms im Gallus betrachtet und diskutiert werden. Aktiver Schallschutz "Aktiver Schallschutz" reduziert den Lärm durch Maßnahmen, die direkt an der Lärmquelle selbst ansetzen. Bezogen auf Fluglärm bedeutet dies z. B. Flugzeuge leiser zu machen oder lärmärmere An- und Abflugverfahren zu entwickeln. Im Januar 2018 hat das Expertengremium Aktiver Schallschutz (ExpASS) ein neues Maßnahmenprogramm vorgestellt. Das ExpASS ist das zentrale Prüforgan des Forums Flughafen und Region (FFR). Die Stadt Frankfurt am Main wird im FFR durch die Umweltdezernentin der Stadt vertreten. Das Programm zum Aktiven Schallschutz beschäftigt sich mit mittel- und langfristig umsetzbaren Maßnahmen. Technologische Entwicklungen sollen stärker vorangetrieben werden sowie rechtliche und politische Rahmenbedingungen beeinflusst werden. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Erforschung und Entwicklung langfristiger Maßnahmen. Unter anderem sollen weitere Varianten zur Umfliegung von dicht bebauten Gebieten erforscht werden. Weitere Aktivitäten beschäftigen sich mit Anreiz-Systemen für Fluggesellschaften zur Anschaffung leiserer Jets und mit der Prüfung juristischer Möglichkeiten zur Verbesserung des Lärmschutzes. Hier ist die Rede von gesetzlichen Änderungen, um Probebetriebe zügiger einführen zu können. Ein wichtiger Bestandteil des Maßnahmenprogramms ist die Untersuchung von Startverfahren. Es handelt sich um eine perspektivische Maßnahme zu den Rahmenbedingungen. Auf Initiative der Umweltdezernentin der Stadt Frankfurt am Main soll herausgefunden werden, ob für den Standort Frankfurt ein bestimmtes Startverfahren empfohlen werden kann. Entscheidungen in diesem Bereich könnten sich positive auf die Situation im Gallus- und Europaviertel auswirken. Weitere Informationen zum Maßnahmenprogramm Aktiver Schallschutz können der Internetseite www.aktiver-schallschutz.de entnommen werden. Passiver Schallschutz Der Begriff "Passiver Schallschutz" steht für bauliche Maßnahmen, die den Lärm am Ort seiner Einwirkung mindern sollen. Bautechnische beziehungsweise passive Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden können nur die Wohnungen selbst gegenüber Fluglärm schützen. Ein maximaler baulicher Schallschutz kann nur mit geschlossenem Fenster erreicht werden. Dadurch wird aber die von den meisten Bewohnern als wichtig erachtete akustische Teilhabe am "Leben vor der Haustüre" sowie eine natürliche Raumbelüftung unterbunden. Diesen Konflikt darf man bei der Suche nach geeigneten baulichen Schallschutzmaßnahmen nicht außer Acht lassen. Unabhängig von diesen grundsätzlichen Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Fluglärms mit baulichen Schallschutzmaßnahmen würde deren Implementierung im gesamten Gallus zunächst die flächendeckende Umsetzung in neues Planungsrecht erfordern. Selbst wenn dies gelänge, wäre damit aber immer noch keine einzige bestehende Wohnung geschützt, da die Pflicht zur Umsetzung der planungsrechtlichen Schallschutzvorgaben nur für den Um- und Neubau gilt, während alle anderen Gebäude Bestandsschutz genießen. Den Bestandshaltern können deshalb diese Maßnahmen nicht auferlegt werden. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind demnach für das Gallusviertel vordergründig wichtig und in Teilen zielführender. Allerdings können diese Maßnahmen nur langfristig bis perspektivisch umgesetzt werden. Wichtig ist aber, dass die Stadt Frankfurt immer wieder die Durchsetzung des Maßnahmenprogramms "Aktiver Schallschutz" einfordert. Der Magistrat wird dennoch weitere Informationen bezüglich möglicher Begrünungen zur kleinteiligen Lärmminderung einholen und unaufgefordert über Neuigkeiten informieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 30.10.2018, OM 3888