Maßnahmen gegen Fluglärm im Gallus (inkl. Europaviertel)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.09.2019, ST 1744 Betreff: Maßnahmen gegen Fluglärm im Gallus (inkl.
Europaviertel) Vorläufige Stellungnahme: Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom
08.03.2019, ST 564 teilt der Magistrat mit, dass die ersten Schritte für den
Start eines Monitorings im Gallus abgeschlossen sind. Ende August 2019 wird
eine Fluglärmmessstation auf dem Schuldach der Paul-Hindemith-Schule
installiert. Die Messewerte werden dann in die quartalsweise erscheinenden
Fluglärm-Monitoring-Berichte der Stabsstelle für Fluglärmschutz mit
aufgenommen. Anhand der Messwerte kann die Entwicklung des Fluglärms im Gallus
betrachtet und diskutiert werden. Aktiver Schallschutz "Aktiver Schallschutz" reduziert den Lärm durch
Maßnahmen, die direkt an der Lärmquelle selbst ansetzen. Bezogen auf Fluglärm
bedeutet dies z. B. Flugzeuge leiser zu machen oder lärmärmere An- und
Abflugverfahren zu entwickeln. Im Januar 2018 hat das Expertengremium Aktiver
Schallschutz (ExpASS) ein neues Maßnahmenprogramm vorgestellt. Das ExpASS ist
das zentrale Prüforgan des Forums Flughafen und Region (FFR). Die Stadt
Frankfurt am Main wird im FFR durch die Umweltdezernentin der Stadt vertreten.
Das Programm zum Aktiven Schallschutz beschäftigt sich mit mittel- und
langfristig umsetzbaren Maßnahmen. Technologische Entwicklungen sollen stärker
vorangetrieben werden sowie rechtliche und politische Rahmenbedingungen
beeinflusst werden. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Erforschung und
Entwicklung langfristiger Maßnahmen. Unter anderem sollen weitere Varianten zur
Umfliegung von dicht bebauten Gebieten erforscht werden. Weitere Aktivitäten
beschäftigen sich mit Anreiz-Systemen für Fluggesellschaften zur Anschaffung
leiserer Jets und mit der Prüfung juristischer Möglichkeiten zur Verbesserung
des Lärmschutzes. Hier ist die Rede von gesetzlichen Änderungen, um
Probebetriebe zügiger einführen zu können. Ein wichtiger Bestandteil des Maßnahmenprogramms ist
die Untersuchung von Startverfahren. Es handelt sich um eine perspektivische
Maßnahme zu den Rahmenbedingungen. Auf Initiative der Umweltdezernentin der
Stadt Frankfurt am Main soll herausgefunden werden, ob für den Standort
Frankfurt ein bestimmtes Startverfahren empfohlen werden kann. Entscheidungen
in diesem Bereich könnten sich positive auf die Situation im Gallus- und
Europaviertel auswirken. Weitere Informationen zum Maßnahmenprogramm Aktiver
Schallschutz können der Internetseite www.aktiver-schallschutz.de entnommen
werden. Passiver Schallschutz Der Begriff "Passiver Schallschutz" steht für
bauliche Maßnahmen, die den Lärm am Ort seiner Einwirkung mindern sollen.
Bautechnische beziehungsweise passive
Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden können nur die Wohnungen selbst gegenüber
Fluglärm schützen. Ein maximaler baulicher Schallschutz kann nur mit
geschlossenem Fenster erreicht werden. Dadurch wird aber die von den meisten
Bewohnern als wichtig erachtete akustische Teilhabe am "Leben vor der Haustüre"
sowie eine natürliche Raumbelüftung unterbunden. Diesen Konflikt darf man bei
der Suche nach geeigneten baulichen Schallschutzmaßnahmen nicht außer Acht
lassen. Unabhängig von diesen grundsätzlichen
Schwierigkeiten bei der Bewältigung des Fluglärms mit baulichen
Schallschutzmaßnahmen würde deren Implementierung im gesamten Gallus zunächst
die flächendeckende Umsetzung in neues Planungsrecht erfordern. Selbst wenn
dies gelänge, wäre damit aber immer noch keine einzige bestehende Wohnung
geschützt, da die Pflicht zur Umsetzung der planungsrechtlichen
Schallschutzvorgaben nur für den Um- und Neubau gilt, während alle anderen
Gebäude Bestandsschutz genießen. Den Bestandshaltern können deshalb diese
Maßnahmen nicht auferlegt werden. Aktive Schallschutzmaßnahmen sind demnach für das
Gallusviertel vordergründig wichtig und in Teilen zielführender. Allerdings
können diese Maßnahmen nur langfristig bis perspektivisch umgesetzt werden.
Wichtig ist aber, dass die Stadt Frankfurt immer wieder die Durchsetzung des
Maßnahmenprogramms "Aktiver Schallschutz" einfordert. Der Magistrat wird dennoch weitere Informationen
bezüglich möglicher Begrünungen zur kleinteiligen Lärmminderung einholen und
unaufgefordert über Neuigkeiten informieren. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 30.10.2018, OM 3888