Gestaltung der Stromkästen auf der Berger Straße
Stellungnahme des Magistrats
Im Rahmen der Vereinbarung zur Werbenutzung zwischen der Mainova AG und der Stadt Frankfurt am Main über die Nutzung der Niederspannungsverteiler (NV) bzw. Schaltstellen (ST) dürfen zukünftig max. 2500 NV bzw. ST beworben werden. 10% der Ausschreibungsmenge kann zukünftig kostenlos durch gemeinnützige Frankfurter Vereine für sportliche und kulturelle Veranstaltungen genutzt werden. Eine allgemeine Regelung zur künstlerischen Gestaltung der NV bzw. ST wurde bisher nicht getroffen. Für die nicht mit Werbung auszustattenden NV bzw. ST muss die Möglichkeit einer künstlerischen Gestaltung deshalb weiterhin jeweils individuell durch die Mainova AG geprüft werden. Da von Seiten des zuschlagserhaltenden Werbeunternehmens bisher noch keine vollständige Auswahl der mit Werbung auszustattenden NV bzw. ST stattgefunden hat, ist eine individuelle Prüfung zurzeit noch nicht möglich. Auch vor diesem Hintergrund findet seitens der Mainova AG eine Neubewertung des Sachverhalts statt um die künstlerische Gestaltung ausgewählter Stromkästen dennoch zu ermöglichen. Hierfür werden die Bedingungen für eine Gestaltung der Stromkästen geprüft. Weiterhin befindet sich die Mainova AG hierzu in Rücksprache mit der Stadt Frankfurt.