Sanierung der Buchbornstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1459
Betreff: Sanierung der Buchbornstraße Die Buchbornstraße ist bislang nur provisorisch ausgebaut und soll nun endgültig hergestellt werden. Die Planungsarbeiten sind aufgenommen worden. Über den Fortgang der Maßnahme wird der Magistrat den Ortsbeirat weiter informieren. Mit der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage entsteht die Beitragspflicht gemäß § 133 Absatz 2 Baugesetzbuch.