Tempo 30 in der Buchbornstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST
1271
Betreff: Tempo 30 in der
Buchbornstraße Die Buchbornstraße ist eine
provisorisch ausgebaute Straße ohne Gehwege. Eine Beschilderung verkehrsberuhigter Bereich mit
Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist nicht vorhanden,
daher gilt die Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h. Die Abweichung von der
innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ist nur in bestimmten
Fällen möglich. Insbesondere muss auf Grund der besonderen örtlichen
Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Bei Anordnungen wegen einer besonderen
Gefahrenlage kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen
Gegebenheiten nur Streckenabschnitte in Betracht, deren Unfallgeschehen
erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt. Eine Abweichung von
der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ist ferner möglich,
wenn der Zugang einer Kita oder Schule der Grundstufe bzw. Sekundarstufe l
unmittelbar von der betreffenden Straße aus erfolgt. Diese Voraussetzungen liegen in dem benannten
Bereich nicht vor, weshalb der Magistrat der Anregung nicht entsprechen
kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417