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Tempo 30 in der Buchbornstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2017, ST 1271 Betreff: Tempo 30 in der Buchbornstraße Die Buchbornstraße ist eine provisorisch ausgebaute Straße ohne Gehwege. Eine Beschilderung verkehrsberuhigter Bereich mit Verkehrszeichen 325 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist nicht vorhanden, daher gilt die Regelgeschwindigkeit innerorts von 50 km/h. Die Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ist nur in bestimmten Fällen möglich. Insbesondere muss auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage bestehen. Bei Anordnungen wegen einer besonderen Gefahrenlage kommen neben Streckenabschnitten mit entsprechenden baulichen Gegebenheiten nur Streckenabschnitte in Betracht, deren Unfallgeschehen erheblich über dem vergleichbarer Streckenabschnitte liegt. Eine Abweichung von der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von 50 km/h ist ferner möglich, wenn der Zugang einer Kita oder Schule der Grundstufe bzw. Sekundarstufe l unmittelbar von der betreffenden Straße aus erfolgt. Diese Voraussetzungen liegen in dem benannten Bereich nicht vor, weshalb der Magistrat der Anregung nicht entsprechen kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2017, OM 1417

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