Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösen
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 576
Betreff: Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösen Die gewerberechtliche Festsetzung von Wochenmärkten erfolgt auf Antrag des Veranstalters bei der zuständigen Behörde. Im Rahmen des ordnungsgemäßen Festsetzungsverfahrens werden verschiedene Ämter und Behörden durch Anhörung involviert. In diesem Zusammenhang kann sich im Einzelnen näherer Klärungsbedarf ergeben. Die zur Einrichtung des geplanten Wochenmarktes in Ginnheim nötigen Abstimmungen konnten in der Zwischenzeit durchgeführt werden. Entsprechend wurde die aktualisierte Marktfestsetzung bereits beantragt. Die Eröffnung des Wochenmarktes, welcher fortan donnerstags stattfinden wird, ist zeitnah nach Ostern 2017 geplant.