Zusage für Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST
576
Betreff: Zusage für
Ginnheimer Wochenmarkt endlich einlösen Die gewerberechtliche Festsetzung
von Wochenmärkten erfolgt auf Antrag des Veranstalters bei der zuständigen
Behörde. Im Rahmen des ordnungsgemäßen Festsetzungsverfahrens werden
verschiedene Ämter und Behörden durch Anhörung involviert. In diesem
Zusammenhang kann sich im Einzelnen näherer Klärungsbedarf ergeben. Die zur
Einrichtung des geplanten Wochenmarktes in Ginnheim nötigen Abstimmungen
konnten in der Zwischenzeit durchgeführt werden. Entsprechend wurde die
aktualisierte Marktfestsetzung bereits beantragt. Die Eröffnung des
Wochenmarktes, welcher fortan donnerstags stattfinden wird, ist zeitnah nach
Ostern 2017 geplant. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2016, OM 1032
Antrag vom
05.05.2017, OF
259/9
Antrag vom 05.05.2017, OF 260/9