Schutz des denkmalgeschützten Hauses Böhmerstraße 4 vor weiterem Verfall durch ein Instandset-zungsgebot nach § 177 BauGB
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 568
Betreff: Schutz des denkmalgeschützten Hauses Böhmerstraße 4 vor weiterem Verfall durch ein Instandset-zungsgebot nach § 177 BauGB Das Gebäude Böhmerstraße 4 ist als Teil einer Gesamtanlage gem. § 2 Abs. 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz erfasst. Es befindet sich augenscheinlich in einem Zustand, der zwar als instandsetzungswürdig zu bezeichnen ist, jedoch keine gravierenden Schäden oder gar Verlust der denkmalgeschützten Substanz erkennen lässt. Eine unmittelbare Gefahr für den Bestand des Kulturdenkmals, die gem. § 14 Hessisches Denkmalschutzgesetz die Voraussetzung für eine Instandsetzungsverfügung oder Ersatzvornahme darstellt, ist daher nicht erkennbar.