Zukunft des Geländes des ehemaligen Polizeipräsidiums
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 567
Betreff: Zukunft des Geländes des ehemaligen Polizeipräsidiums Zu den Fragen:
- Es liegen keine neuen Informationen vor. Das Land Hessen ist mit einem Projektentwickler im Gespräch. Einen Investor gibt es bisher noch nicht.
- Der Magistrat ist an einer Mischnutzung des Areals interessiert. Es gilt der rechtskräftige Bebauungsplan 556: Messeviertel/Hemmerichsweg vom 08.05.
- Der B-Plan sieht auch ein Hochhaus vor. Zudem ist ein kleineres Hochhaus, auf dem Grundstück des Evangelischen Regionalverbandes, im Hochhaus-Entwicklungsplan dargestellt.
- Der Bebauungsplan gibt eine Kerngebiets-Nutzung (MK) gemäß § 7 Baunutzungsverordnung vor. In einem Kerngebiet sind Anlagen für gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Somit steht der Errichtung einer Sporthalle grundsätzlich nichts entgegen.
- Eine MK-Nutzung lässt auch eine Wohnnutzung zu. Im Bereich des Polizeipräsidiums fordert der B-Plan, 30 % der Geschossfläche, die oberhalb des siebten Geschosses liegt, für Wohnungen zu verwenden. Ein unmittelbarer Änderungsbedarf bezüglich des bestehenden Planrechts ist daher nicht zu erkennen.
- Wann mit einer Bebauung des gesamten Blocks oder Teilen des Areals zu rechnen ist, ist nicht absehbar, solange das Land Hessen keinen Grundstückskäufer und damit potentiellen Investor gefunden hat.