Zukunft des Geländes des ehemaligen Polizeipräsidiums
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST
567
Betreff: Zukunft des
Geländes des ehemaligen Polizeipräsidiums Zu den Fragen: 1. Es liegen keine neuen
Informationen vor. Das Land Hessen ist mit einem Projektentwickler im Gespräch.
Einen Investor gibt es bisher noch nicht. 2. Der Magistrat ist an
einer Mischnutzung des Areals interessiert. Es gilt der rechtskräftige
Bebauungsplan 556: Messeviertel/Hemmerichsweg vom 08.05.2001. Der B-Plan sieht
auch ein Hochhaus vor. Zudem ist ein kleineres Hochhaus, auf dem Grundstück des
Evangelischen Regionalverbandes, im Hochhaus-Entwicklungsplan dargestellt.
3.
Der Bebauungsplan gibt eine Kerngebiets-Nutzung (MK) gemäß § 7
Baunutzungsverordnung vor. In einem Kerngebiet sind Anlagen für gesundheitliche
und sportliche Zwecke zulässig. Somit steht der Errichtung einer Sporthalle
grundsätzlich nichts entgegen. 4. Eine MK-Nutzung lässt
auch eine Wohnnutzung zu. Im Bereich des Polizeipräsidiums fordert der B-Plan,
30 % der Geschossfläche, die oberhalb des siebten Geschosses liegt, für
Wohnungen zu verwenden. Ein unmittelbarer Änderungsbedarf bezüglich des
bestehenden Planrechts ist daher nicht zu erkennen. 5. Wann mit einer
Bebauung des gesamten Blocks oder Teilen des Areals zu rechnen ist, ist nicht
absehbar, solange das Land Hessen keinen Grundstückskäufer und damit
potentiellen Investor gefunden hat. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.02.2014, V 954
Anregung an
den Magistrat vom 30.08.2016, OM 482
Antrag vom
08.05.2017, OF
287/1
Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1699