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Zukunft des Geländes des ehemaligen Polizeipräsidiums

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2014, ST 567 Betreff: Zukunft des Geländes des ehemaligen Polizeipräsidiums Zu den Fragen: 1. Es liegen keine neuen Informationen vor. Das Land Hessen ist mit einem Projektentwickler im Gespräch. Einen Investor gibt es bisher noch nicht. 2. Der Magistrat ist an einer Mischnutzung des Areals interessiert. Es gilt der rechtskräftige Bebauungsplan 556: Messeviertel/Hemmerichsweg vom 08.05.2001. Der B-Plan sieht auch ein Hochhaus vor. Zudem ist ein kleineres Hochhaus, auf dem Grundstück des Evangelischen Regionalverbandes, im Hochhaus-Entwicklungsplan dargestellt. 3. Der Bebauungsplan gibt eine Kerngebiets-Nutzung (MK) gemäß § 7 Baunutzungsverordnung vor. In einem Kerngebiet sind Anlagen für gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Somit steht der Errichtung einer Sporthalle grundsätzlich nichts entgegen. 4. Eine MK-Nutzung lässt auch eine Wohnnutzung zu. Im Bereich des Polizeipräsidiums fordert der B-Plan, 30 % der Geschossfläche, die oberhalb des siebten Geschosses liegt, für Wohnungen zu verwenden. Ein unmittelbarer Änderungsbedarf bezüglich des bestehenden Planrechts ist daher nicht zu erkennen. 5. Wann mit einer Bebauung des gesamten Blocks oder Teilen des Areals zu rechnen ist, ist nicht absehbar, solange das Land Hessen keinen Grundstückskäufer und damit potentiellen Investor gefunden hat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.02.2014, V 954 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 482 Antrag vom 08.05.2017, OF 287/1 Anregung an den Magistrat vom 23.05.2017, OM 1699

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