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Zukunft der Karl-Oppermann-Schule und der Kasinoschule

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2014, ST 560 Betreff: Zukunft der Karl-Oppermann-Schule und der Kasinoschule Im Schuljahr 2013/2014 sind an der Karl-Oppermann-Schule insgesamt 161 Schülerinnen und Schüler in 12 Klassen angemeldet und an der Kasinoschule 167 Schülerinnen und Schüler in 14 Klassen. Die Überlegungen zu einer sukzessiven Aufhebung der Karl-Oppermann-Schule in Unterliederbach und der Bürgermeister-Grimm-Schule im Gallus sowie des Beratungs- und Förderzentrums an der Kasinoschule in Höchst stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der am 30. Januar 2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Bewerbung der Stadt Frankfurt am Main als Modellregion für inklusive Schulentwicklung des Landes Hessen. Die Grundstruktur der Modellregion wird maßgeblich von den Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums geprägt, die u.a. besagen, dass "stationäre Fördersysteme" zugunsten der inklusiven Unterrichtung in der allgemeinen Schule umzuwandeln sind, d.h. freiwerdende sonderpädagogische Stellen werden nach und nach stadtweit in die Regelschulen gelenkt. Bei den zitierten Planungen zur Umwandlung der Förderschulen "Lernen" handelt es sich um erste gemeinsam entwickelte Szenarien des Staatlichen Schulamtes und des Stadtschulamtes, die einer weiteren Reflektion bedürfen. Dazu erhält dieses Thema im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsprozesses "Stadtwerkstatt Schulentwicklung" einen (Werk-)Raum zur Mitgestaltung der Akteure bezogen auf die jeweiligen Planungsbezirke. Der Ortsbeirat 6 ist zur Mitwirkung in der Stadtwerkstatt Schulentwicklung eingeladen. Die konkreten standortbezogenen Planungen finden dann Eingang in die Beratungen und Verhandlungen mit dem Hessischen Kultusministerium zur Kooperationsvereinbarung "Modellregion". In diesem Zusammenhang geht der Magistrat davon aus, dass sich das massive Schülerwachstum der Stadt auch in der Zuweisung von Stellen für Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer niederschlagen wird. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass schulorganisatorische Veränderungen über eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden müssen und der Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums bedürfen. Ein entsprechender Beschluss ist, ebenso wie ein Beschluss zur Modellregion, mit Wirkung zum Schuljahr 2015/2016 zu erwarten. Aus diesem Grunde kann auf die detaillierte Fragestellung des Ortsbeirates zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingegangen werden. Der Magistrat wird jedoch sicherstellen, dass die Wahlfreiheit der Eltern erhalten bleibt und ausreichende Kapazitäten in den Schulen vorhanden sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2013, V 892 Antrag vom 17.09.2014, OF 1134/6 Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1128