Zukunft der Karl-Oppermann-Schule und der Kasinoschule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2014, ST
560
Betreff: Zukunft der
Karl-Oppermann-Schule und der Kasinoschule Im Schuljahr 2013/2014 sind an der
Karl-Oppermann-Schule insgesamt 161 Schülerinnen und Schüler in 12 Klassen
angemeldet und an der Kasinoschule 167 Schülerinnen und Schüler in 14
Klassen. Die Überlegungen zu einer
sukzessiven Aufhebung der Karl-Oppermann-Schule in Unterliederbach und der
Bürgermeister-Grimm-Schule im Gallus sowie des Beratungs- und Förderzentrums an
der Kasinoschule in Höchst stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der am 30.
Januar 2014 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Bewerbung der
Stadt Frankfurt am Main als Modellregion für inklusive Schulentwicklung des
Landes Hessen. Die Grundstruktur der Modellregion wird maßgeblich von den
Vorgaben des Hessischen Kultusministeriums geprägt, die u.a. besagen, dass
"stationäre Fördersysteme" zugunsten der inklusiven Unterrichtung in der
allgemeinen Schule umzuwandeln sind, d.h. freiwerdende sonderpädagogische
Stellen werden nach und nach stadtweit in die Regelschulen gelenkt. Bei den zitierten Planungen zur Umwandlung der
Förderschulen "Lernen" handelt es sich um erste gemeinsam entwickelte Szenarien
des Staatlichen Schulamtes und des Stadtschulamtes, die einer weiteren
Reflektion bedürfen. Dazu erhält dieses Thema im Rahmen des öffentlichen
Beteiligungsprozesses "Stadtwerkstatt Schulentwicklung" einen (Werk-)Raum zur
Mitgestaltung der Akteure bezogen auf die jeweiligen Planungsbezirke. Der
Ortsbeirat 6 ist zur Mitwirkung in der Stadtwerkstatt Schulentwicklung
eingeladen. Die konkreten standortbezogenen Planungen finden dann Eingang in
die Beratungen und Verhandlungen mit dem Hessischen Kultusministerium zur
Kooperationsvereinbarung "Modellregion". In diesem Zusammenhang geht der
Magistrat davon aus, dass sich das massive Schülerwachstum der Stadt auch in
der Zuweisung von Stellen für Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer
niederschlagen wird. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass
schulorganisatorische Veränderungen über eine Fortschreibung des
Schulentwicklungsplanes von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden
müssen und der Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums bedürfen. Ein
entsprechender Beschluss ist, ebenso wie ein Beschluss zur Modellregion, mit
Wirkung zum Schuljahr 2015/2016 zu erwarten. Aus diesem Grunde kann auf die
detaillierte Fragestellung des Ortsbeirates zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht
eingegangen werden. Der Magistrat wird jedoch sicherstellen, dass die
Wahlfreiheit der Eltern erhalten bleibt und ausreichende Kapazitäten in den
Schulen vorhanden sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 26.11.2013, V 892
Antrag vom
17.09.2014, OF
1134/6
Auskunftsersuchen vom 07.10.2014, V 1128