Verkauf des Grundstücks Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26, Flur 420, Flurstück 2/29
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2014, ST
553
Betreff: Verkauf des
Grundstücks Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26, Flur 420, Flurstück 2/29 Bei der zu verkaufenden Teilfläche
des Flurstück 2/29 handelt es sich um ein ehemaliges einspuriges
Hafenbahngleisgrundstück, auf welchem den östlich der Borsigallee liegenden
Gewerbebetrieben Güterwaggons bis Anfang der 90er Jahre zugestellt wurden.
Mangels Nachfrage fand dann kein Güterverkehr mehr statt. Mit Bescheid des RP Darmstadt vom 10.03.2003 wurde
der Rückbau der Gleise genehmigt. Zum 31.12.2003 wurde der gesamte Güterverkehr
nach und in Seckbach offiziell eingestellt. Die Gleise wurden im Jahr 2004 ausgebaut. Mit
Bescheid vom 18.10.2010 des RP Darmstadt wurden die Flächen für Eisenbahnzwecke
entwidmet. Die Lahmeyerbrücke ist heute noch
als Fußgängerbrücke in Betrieb. Ein Befahren mit Zügen wie früher wäre aus
statischen Gründen heute nicht mehr möglich. Ein geplanter Ersatzneubau sieht
erneut nur eine Nutzung für Fußgänger und Fahrradfahrer vor. Dies vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die
Fragen wie folgt:
zu 1: Im Rahmen der
Untersuchungen zur Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zum Gesamtverkehrsplan vom 15.12.2005, § 10455)
sind eine Vielzahl von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des lokalen
Straßenbahn- und Stadtbahnnetzes untersucht worden. Durch die Beschlussfassung
selbst sind weitere Prüfaufträge erteilt worden, die sich teilweise auch
auf Gleisabschnitte bzw. ehemalige Gleisabschnitte bezogen. Der in der OA 452
in Rede stehende Abschnitt war bisher nicht Gegenstand von
Maßnahmenvorschlägen. Ungeachtet der positiv zu bewertenden Bestrebungen
einer besseren Verknüpfung von Fechenheim-Nord und -Süd ist davon
auszugehen, dass eine auf diese Relation speziell ausgerichtete Verbindung kein
ausreichendes Fahrgastpotenzial für eine Schienenverkehrsverbindung aufweisen
wird. Das ist auch einer der Gründe, warum der Gedanke einer
Schienenverbindung im Zuge der geplanten Verlängerung der
Ernst-Heinkel-Straße frühzeitig aufgegeben wurde. Der Wegfall des Grundstücks der ehemaligen Hafenbahn
bedeutet jedoch nicht, dass nicht zu einem späteren Zeitpunkt unter veränderten
Rahmenbedingungen zu den Fahrgastpotenzialen noch eine sinnvolle Trasse
gefunden werden kann. Mangels Planung einer Schienenanbindung über die
DB-Gleise (Planung der Lahmeyer-brücke für Fußgänger und Fahrradfahrer) wurden
Alternativen nicht geprüft. Grundsätzlich ist das jetzt zu verkaufende
Teilgrundstück nur knapp 5 m breit und für einen 2-gleisigen Ausbau zu
schmal. Die fußläufige Verbindung über die
Lahmeyerbrücke und die Harkort- sowie Lahmeyerstraße hinauf zur Borsigallee ist
vom Verkauf nicht betroffen. Diese Strecke stünde bei späteren Planungen für
eine gleisgeführte Anbindung immer noch zur Verfügung. zu 2: Ein Abschluss des Kaufvertrags unter dem
Vorbehalt einer verpflichtenden Rückgabe im Falle einer Gleisplanung ist nicht
möglich, da dies die Nutzung bzw. Bebauung für den Erwerber so stark
einschränkt, dass ein Erwerb unrentabel würde. zu 3: Da eine ÖPNV-Gleisverbindung über das genannte
Grundstück bisher nicht in Rede stand, gab es auch keine spezifische
Ortsbegehung. Aus Kenntnis der Situation vor Ort kann aber abgeleitet werden,
dass eine Verknüpfung einer Trasse über das genannte Grundstück mit der
Stadtbahn an der Borsigallee ausgesprochen schwierig wäre. zu 4: Die Fa. Brandenburg plant mit der Erweiterung
ihres angrenzenden Grundstücks durch die ehemalige Hafenbahntrasse eine
Neugestaltung der Umfahrung des jetzigen Gebäudes und die Trennung von
Fußgänger- und LKW-Verkehren auf dem Betriebsgelände. zu 5: Die oben genannten Untersuchungen zur
Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans basieren auf dem regionalen
Verkehrsmodell (VDRM), das auch die Verkehrsströme zwischen den genannten
Stadtteilen beinhaltet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
20.01.2014, OA 452