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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26, Flur 420, Flurstück 2/29

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2014, ST 553 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Frankfurt, Bezirk 26, Flur 420, Flurstück 2/29 Bei der zu verkaufenden Teilfläche des Flurstück 2/29 handelt es sich um ein ehemaliges einspuriges Hafenbahngleisgrundstück, auf welchem den östlich der Borsigallee liegenden Gewerbebetrieben Güterwaggons bis Anfang der 90er Jahre zugestellt wurden. Mangels Nachfrage fand dann kein Güterverkehr mehr statt. Mit Bescheid des RP Darmstadt vom 10.03.2003 wurde der Rückbau der Gleise genehmigt. Zum 31.12.2003 wurde der gesamte Güterverkehr nach und in Seckbach offiziell eingestellt. Die Gleise wurden im Jahr 2004 ausgebaut. Mit Bescheid vom 18.10.2010 des RP Darmstadt wurden die Flächen für Eisenbahnzwecke entwidmet. Die Lahmeyerbrücke ist heute noch als Fußgängerbrücke in Betrieb. Ein Befahren mit Zügen wie früher wäre aus statischen Gründen heute nicht mehr möglich. Ein geplanter Ersatzneubau sieht erneut nur eine Nutzung für Fußgänger und Fahrradfahrer vor. Dies vorausgeschickt beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: zu 1: Im Rahmen der Untersuchungen zur Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Gesamtverkehrsplan vom 15.12.2005, § 10455) sind eine Vielzahl von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des lokalen Straßenbahn- und Stadtbahnnetzes untersucht worden. Durch die Beschlussfassung selbst sind weitere Prüfaufträge erteilt worden, die sich teilweise auch auf Gleisabschnitte bzw. ehemalige Gleisabschnitte bezogen. Der in der OA 452 in Rede stehende Abschnitt war bisher nicht Gegenstand von Maßnahmenvorschlägen. Ungeachtet der positiv zu bewertenden Bestrebungen einer besseren Verknüpfung von Fechenheim-Nord und -Süd ist davon auszugehen, dass eine auf diese Relation speziell ausgerichtete Verbindung kein ausreichendes Fahrgastpotenzial für eine Schienenverkehrsverbindung aufweisen wird. Das ist auch einer der Gründe, warum der Gedanke einer Schienenverbindung im Zuge der geplanten Verlängerung der Ernst-Heinkel-Straße frühzeitig aufgegeben wurde. Der Wegfall des Grundstücks der ehemaligen Hafenbahn bedeutet jedoch nicht, dass nicht zu einem späteren Zeitpunkt unter veränderten Rahmenbedingungen zu den Fahrgastpotenzialen noch eine sinnvolle Trasse gefunden werden kann. Mangels Planung einer Schienenanbindung über die DB-Gleise (Planung der Lahmeyer-brücke für Fußgänger und Fahrradfahrer) wurden Alternativen nicht geprüft. Grundsätzlich ist das jetzt zu verkaufende Teilgrundstück nur knapp 5 m breit und für einen 2-gleisigen Ausbau zu schmal. Die fußläufige Verbindung über die Lahmeyerbrücke und die Harkort- sowie Lahmeyerstraße hinauf zur Borsigallee ist vom Verkauf nicht betroffen. Diese Strecke stünde bei späteren Planungen für eine gleisgeführte Anbindung immer noch zur Verfügung. zu 2: Ein Abschluss des Kaufvertrags unter dem Vorbehalt einer verpflichtenden Rückgabe im Falle einer Gleisplanung ist nicht möglich, da dies die Nutzung bzw. Bebauung für den Erwerber so stark einschränkt, dass ein Erwerb unrentabel würde. zu 3: Da eine ÖPNV-Gleisverbindung über das genannte Grundstück bisher nicht in Rede stand, gab es auch keine spezifische Ortsbegehung. Aus Kenntnis der Situation vor Ort kann aber abgeleitet werden, dass eine Verknüpfung einer Trasse über das genannte Grundstück mit der Stadtbahn an der Borsigallee ausgesprochen schwierig wäre. zu 4: Die Fa. Brandenburg plant mit der Erweiterung ihres angrenzenden Grundstücks durch die ehemalige Hafenbahntrasse eine Neugestaltung der Umfahrung des jetzigen Gebäudes und die Trennung von Fußgänger- und LKW-Verkehren auf dem Betriebsgelände. zu 5: Die oben genannten Untersuchungen zur Fortschreibung des Gesamtverkehrsplans basieren auf dem regionalen Verkehrsmodell (VDRM), das auch die Verkehrsströme zwischen den genannten Stadtteilen beinhaltet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.01.2014, OA 452