Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST
552
Betreff: Ausbau der Hilfen
im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim In Frankfurt am Main steht ein
umfangreiches Beratungs- und Betreuungsangebot für obdachlose Personen in
städtischer und freier Trägerschaft zur Verfügung. Neben den städtischen
Angeboten wird auch ein großer Teil der Hilfen der freien Träger der
Wohlfahrtspflege mit städtischer finanzieller Förderung betrieben. Im Vergleich
zur Innenstadt und dem Bahnhofsgebiet halten sich im Ortsbezirk 2 relativ
wenige Personen auf, die dem Personenkreis der Obdachlosen zuzuordnen
sind. Die Personen, die tatsächlich auf
der Straße leben, sind den im Hilfesystem für obdachlose Menschen tätigen
Trägern und Diensten bekannt. Sie stehen unter aufmerksamer Beobachtung und
Betreuung. Die Betreuung erfolgt durch Straßensozialarbeiter/innen, im Rahmen
der aufsuchenden Sozialarbeit, regelhaft über den Kältebus des Frankfurter
Vereins für soziale Heimstätten e. V. Die aktuelle Situation dieser Personen
wird sorgfältig dokumentiert. Mehrmals im Jahr tagt der "Arbeitskreis Straße"
(Unterarbeitskreis der Arbeitsgemeinschaft nach § 4 SGB XII - Arbeitsgremium
der Stadt und der Träger der freien Wohlfahrtspflege), wo die Hilfeangebote
besprochen und abgestimmt werden. In fast allen Fällen geht der Unterstützungsbedarf
über die Wohnraumversorgung hinaus. Das Vorhalten entsprechender Angebote an
zentralen Stellen, für das gesamte Stadtgebiet, hat sich bewährt, da die
spezifische Problemlage der betroffenen Personen im Regelfall eine
differenzierte und spezialisierte Unterstützung erfordert. Der Bedarf an niedrigschwelligen Hilfen (Qualität
und Quantität) wird permanent überprüft. Dazu zählt auch die Nothilfe zur
Übernachtung in der B- Ebene Hauptwache. Ursprünglich richtete sich dieses
Angebot an Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, häufig aber aus
psychischen Erkrankungen heraus, den Aufenthalt in geschlossenen Räumen
vermieden haben. Um in Frostnächten eine Überlebenshilfe zu leisten, wurde das
weiträumige Areal der B-Ebene zur Verfügung gestellt. Mittlerweile wird dieses Angebot verstärkt von
Menschen aus ost-, südost- und südeuropäischen Ländern genutzt, wie auch andere
kostenlose Angebote der Wohnungslosenhilfe. Die Betroffenen genießen als
"erwerbstätige EU-Bürger, erwerbstätige Arbeitnehmer" Freizügigkeit gemäß dem
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
(Freizügigkeitsgesetz/EU). Eine pauschale "Nichtversorgung" mit einer
Notunterkunft erfolgt bei dieser Personengruppe nicht. Mit Unterkunft versorgt
wird, wer die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen des
Obdachlosenrechts sowie des Sozialhilferechts erfüllt. Auf Grund der deutschlandweit verstärkten Einreise
und Hilfenachfrage dieser Personengruppe hat der Deutsche Bundestag in der
letzten Legislaturperiode eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen
(Zugang zu Sozialleistungen) beschlossen. Unabhängig davon stehen, wie zuvor beschrieben, die
humanitären Angebote zur Verfügung. Die Prüfung, ob eine Unterkunft zur Verfügung
gestellt werden kann, erfolgt in Frankfurt am Main durch das Jugend- und
Sozialamt, Besonderer Dienst 3 "Hilfen bei Wohnungslosigkeit und Sucht",
Mainzer Landstraße 315 - 321, 60326 Frankfurt, Telefon: 069/212-39656. Bei
Bedarf werden weitergehende Hilfs- und Beratungsangebote vermittelt. Der Dienst
gewährleistet auch die Betreuung von obdachlosen Frauen. Je nach Hilfebedarf
erfolgt die Versorgung z. B. in Frauenhäusern als ambulante oder stationäre
Hilfen in besonderen Lebenslagen gem. § 67 SGB XII oder die Unterbringung in
einer Übergangs- oder Notunterkunft. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.12.2017, OM 2495