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Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2018, ST 552 Betreff: Ausbau der Hilfen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe in Bockenheim In Frankfurt am Main steht ein umfangreiches Beratungs- und Betreuungsangebot für obdachlose Personen in städtischer und freier Trägerschaft zur Verfügung. Neben den städtischen Angeboten wird auch ein großer Teil der Hilfen der freien Träger der Wohlfahrtspflege mit städtischer finanzieller Förderung betrieben. Im Vergleich zur Innenstadt und dem Bahnhofsgebiet halten sich im Ortsbezirk 2 relativ wenige Personen auf, die dem Personenkreis der Obdachlosen zuzuordnen sind. Die Personen, die tatsächlich auf der Straße leben, sind den im Hilfesystem für obdachlose Menschen tätigen Trägern und Diensten bekannt. Sie stehen unter aufmerksamer Beobachtung und Betreuung. Die Betreuung erfolgt durch Straßensozialarbeiter/innen, im Rahmen der aufsuchenden Sozialarbeit, regelhaft über den Kältebus des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten e. V. Die aktuelle Situation dieser Personen wird sorgfältig dokumentiert. Mehrmals im Jahr tagt der "Arbeitskreis Straße" (Unterarbeitskreis der Arbeitsgemeinschaft nach § 4 SGB XII - Arbeitsgremium der Stadt und der Träger der freien Wohlfahrtspflege), wo die Hilfeangebote besprochen und abgestimmt werden. In fast allen Fällen geht der Unterstützungsbedarf über die Wohnraumversorgung hinaus. Das Vorhalten entsprechender Angebote an zentralen Stellen, für das gesamte Stadtgebiet, hat sich bewährt, da die spezifische Problemlage der betroffenen Personen im Regelfall eine differenzierte und spezialisierte Unterstützung erfordert. Der Bedarf an niedrigschwelligen Hilfen (Qualität und Quantität) wird permanent überprüft. Dazu zählt auch die Nothilfe zur Übernachtung in der B- Ebene Hauptwache. Ursprünglich richtete sich dieses Angebot an Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, häufig aber aus psychischen Erkrankungen heraus, den Aufenthalt in geschlossenen Räumen vermieden haben. Um in Frostnächten eine Überlebenshilfe zu leisten, wurde das weiträumige Areal der B-Ebene zur Verfügung gestellt. Mittlerweile wird dieses Angebot verstärkt von Menschen aus ost-, südost- und südeuropäischen Ländern genutzt, wie auch andere kostenlose Angebote der Wohnungslosenhilfe. Die Betroffenen genießen als "erwerbstätige EU-Bürger, erwerbstätige Arbeitnehmer" Freizügigkeit gemäß dem Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU). Eine pauschale "Nichtversorgung" mit einer Notunterkunft erfolgt bei dieser Personengruppe nicht. Mit Unterkunft versorgt wird, wer die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen des Obdachlosenrechts sowie des Sozialhilferechts erfüllt. Auf Grund der deutschlandweit verstärkten Einreise und Hilfenachfrage dieser Personengruppe hat der Deutsche Bundestag in der letzten Legislaturperiode eine Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen (Zugang zu Sozialleistungen) beschlossen. Unabhängig davon stehen, wie zuvor beschrieben, die humanitären Angebote zur Verfügung. Die Prüfung, ob eine Unterkunft zur Verfügung gestellt werden kann, erfolgt in Frankfurt am Main durch das Jugend- und Sozialamt, Besonderer Dienst 3 "Hilfen bei Wohnungslosigkeit und Sucht", Mainzer Landstraße 315 - 321, 60326 Frankfurt, Telefon: 069/212-39656. Bei Bedarf werden weitergehende Hilfs- und Beratungsangebote vermittelt. Der Dienst gewährleistet auch die Betreuung von obdachlosen Frauen. Je nach Hilfebedarf erfolgt die Versorgung z. B. in Frauenhäusern als ambulante oder stationäre Hilfen in besonderen Lebenslagen gem. § 67 SGB XII oder die Unterbringung in einer Übergangs- oder Notunterkunft. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2017, OM 2495