Städtebauliche Chancen nutzen: Endlich bezahlbaren Wohnraum im Bankenviertel schaffen!
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2016, ST
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Betreff: Städtebauliche
Chancen nutzen: Endlich bezahlbaren Wohnraum im Bankenviertel schaffen! Der Magistrat weist darauf hin,
dass für das Grundstück bereits Planungsrecht besteht und seinerzeit ein
Städtebaulicher Vertrag geschlossen wurde. Der seit 2003 geltende
Bebauungsplan-Nr. 702Ä sieht neben einem Wohnanteil auch eine umfangreiche
gewerbliche Nutzung vor. Insgesamt besteht Baurecht für 155.000 m2
Bruttogeschossfläche (alle Nutzungen). Die festgesetzte Geschossfläche kann
überdies bereits heute zugunsten von Wohnnutzung überschritten werden, sofern
die Kubatur unverändert bleibt. Im 2002 geschlossenen Städtebaulichen Vertrag wurde
vereinbart, zur Förderung und Sicherung der Bauleitplanung, unter anderem den
Nahverkehr zu verbessern und insbesondere die S-Bahn-Station Taunusanlage
aufzuwerten. Diese Maßnahme, die insgesamt 7,9 Mio. Euro gekostet hat, ist
durch den ehemaligen Grundstückseigentümer Deutsche Bank mitfinanziert und
inzwischen umgesetzt worden. Die Anregungen des Ortsbeirates hat der Magistrat
bereits teilweise aufgegriffen und im Rahmen des Wettbewerbs für das
Deutsche-Bank-Areal den teilnehmenden Architekturbüros städtebauliche Ziele zum
Wohnungsbau vorgegeben. Diese Maßgaben sollen auch im später anstehenden
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans und im Städtebaulichen Vertrag
aufgenommen werden. Es ist geplant, knapp 30 % der gesamten
Bruttogeschossfläche (BGF) für Wohnen vorzusehen. Das entspricht bei einer vom
neuen Eigentümer angestrebten Gesamtgeschossfläche von 210.000 m2 einer
Bruttowohnfläche von 60.000 m2, mithin etwa 600 Wohnungen. Ein Teil der Wohnungen soll für geförderten
Wohnungsbau vorgesehen werden, und zwar 1/3 des gegenüber dem geltenden
Planungsrecht neu hinzukommenden Wohnungsbaus. Bereits das geltende
Planungsrecht (Bebauungsplan-Nr. 702Ä) setzt einen Wohnanteil fest. Ein Anteil
von 30 % der Neubauhochhausfläche (BGF oberhalb des 6. Obergeschosses) ist als
Wohnungen herzustellen. Bereits nach geltendem Planungsrecht sind somit etwa
35.000 m2 Wohnnutzung herzustellen. Die Differenz zu den nun geplanten 60.000
m2 Bruttowohnfläche beträgt 25.000 m2. Von den neu hinzukommenden 25.000 m2
Bruttowohnfläche sollen 1/3 im geförderten Wohnungsbau hergestellt werden,
mithin etwa 8.300 m2. Von den 8.300 m2 Bruttowohnfläche soll die eine Hälfte im
Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung und die andere
Hälfte im Frankfurter Programm für Familien- und Seniorengerechten
Mietwohnungsbau errichtet werden. Wie bereits im rechtskräftigen Bebauungsplan
festgesetzt, sind zur Belebung des Quartiers in den Erdgeschossen
publikumsintensive Nutzungen wie Läden, Einzelhandelsgeschäfte, Cafés,
Restaurants und dergleichen geplant. Der Magistrat ist bestrebt, in den anstehenden
Verhandlungen zum neuen Städtebaulichen Vertrag weitere Maßnahmen zu
vereinbaren. Hierzu zählen neben den geförderten und frei finanzierten
Wohnungen auch die Herstellung und Finanzierung von Kitaräumen und ggf.
erforderlich werdenden Grundschulplätzen und die Umsetzung eines
Energiekonzepts.
Da gemäß § 11 Absatz 2
Baugesetzbuch die im Städtebaulichen Vertrag vereinbarten Leistungen den
gesamten Umständen nach angemessen sein müssen, können voraussichtlich nicht
alle Forderungen vertraglich umgesetzt werden. Die neu zu vereinbarenden
Leistungen können sich nur auf die planungsrechtlich neu gewährte
Grundstücksausnutzung beziehen (derzeit sind etwa 55.000 m2 neu hinzukommende
BGF geplant), für die seit 2003 zulässigen 155.000 m2 wurden bereits Leistungen
im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten final verhandelt und erbracht. Da aufgrund des Gebots der Angemessenheit nur ein
Teil der Forderungen im künftigen Städtebaulichen Vertrag vereinbart werden
können, wird der Magistrat die Maßnahmen nach Priorität und Bedeutung für die
Stadt gegeneinander abwägen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 08.12.2015, OM 4826