Unfallgeschehen im Ortsbezirk
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 532
Betreff: Unfallgeschehen im Ortsbezirk Vorläufige Stellungnahme: Die Auswertung von Verkehrsunfällen ist verfahrenstechnisch leider nur nach Polizeireviergrenzen, nicht jedoch nach Ortsbezirken oder Stadtteilen möglich. Gleichwohl wird der Magistrat prüfen, ob mit einem vertretbaren verwaltungstechnischen Aufwand der Anfrage des Ortsbeirats entsprochen werden kann und sodann abschließend Stellung nehmen.