Bauvorhaben "Oberlindau 80"
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST
529
Betreff: Bauvorhaben
"Oberlindau 80" zu 1. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des
Bebauungsplans B320, der für das Grundstück "WA*" ausweist, also
allgemeines Wohngebiet. Vor dem Hintergrund, dass das Bürogebäude
baurechtlichen Bestandsschutz genießt, ist die Umnutzung von Bürogebäude in
Wohngebäude bebauungsplankonform und entspricht der festgesetzten
städtebaulichen Zielsetzung. Zu 2. Die auf dem Grundstück im Bestand zwischen Gebäude
und Gehweg vorhandene Freifläche mit einer Tiefe von 1,30m ist teilweise
versiegelt und dient der Erschließung des Gebäudes. Dieser
"Vorgarten" zeichnet sich nicht als "westendtypischer"
Vorgarten mit den üblichen Tiefen von mindestens 3m und den üblichen
Gestaltungselementen - Sockelmauer, offener Zaun, Hecke und gärtnerisch
angelegter Fläche - aus und prägt damit auch nicht den Straßenraum in typischer
Art und Weise. Im Gegenteil wird das Stadtbild in diesem Teil der Oberlindau,
wie auch an anderer Stelle im näheren Umfeld, durch eine gründerzeitliche
Bebauung ohne Vorgartenzone geprägt. Die geplante weitestgehende Entsiegelung,
Begrünung und gärtnerische Nutzung der rückwärtigen Fläche rechtfertigt den
Verzicht auf den straßenseitigen "Vorgarten" auch aus ökologischer
Sicht. Zu 3. Laut Angaben des Entwurfsverfassers befindet sich
hinter dem Haus ein großer Parkplatz. Der im Bebauungsplan geschützte Baum auf
dieser Fläche existiert dort nicht. Ein zweiter planungsrechtlich geschützter
Baum steht an der nördlichen Grundstücksgrenze. Dieser Baum steht dort und soll
weiterhin stehen bleiben. Im Zuge der Umbauarbeiten soll die
Parkplatzfläche zum überwiegenden Teil entsiegelt, begrünt und als Gärten den
EG-Wohnungen zugeordnet werden. Zu 4. Die erteilte Befreiung von der festgesetzten
Baulinie dient dazu, das bestehende Gebäude harmonisch an die nördlich
angrenzenden Gründerzeithäuser anzuschließen und ist damit städtebaulich
vertretbar. Die neu geplante Fassade gliedert sich in Sockelbereich,
Hauptfassade und Dachzone (in Form der zurückgesetzten Geschosse) und greift
die vorhandenen Traufen der Nachbargebäude auf. Sie ist als Lochfassade geplant
mit einer horizontalen Fenstergliederung und fassadengestaltenden kleineren
Balkonen. Hiermit entspricht das geplante Wohngebäude nicht nur sehr genau der
strukturellen Logik der beiden direkten Nachbargebäude, sondern auch den durch
die Erhaltungssatzung als städtebaulich typisch und prägend festgesetzten
Gestaltungselementen. Zu 5. Die Umnutzung von Büroimmobilien in Wohnraum -
besonders in gewachsenen und zu schützenden Wohngebieten - entspricht den
sozialpolitischen und wohnungspolitischen Zielen einer Erhaltungssatzung, da
hierdurch zusätzlicher Wohnraum entsteht und den Druck aus dem geschützten
bestehenden Wohnmilieu heraus nimmt und nicht erhöht. Dies geschieht ebenso im
Einklang mit den städtebaulichen Zielen. Die Wohnungsgrößen sind westendtypisch und zeichnen
sich durch familiengerechte Grundrisse aus. Darüber hinaus trägt das
Vorhaben der Aufforderung der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirats 2
Rechnung, die Umwandlung von Büro in Wohnen zu unterstützen (vgl. B577,
2005). Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.01.2012, OM 754