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Bauvorhaben "Oberlindau 80"

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 529 Betreff: Bauvorhaben "Oberlindau 80" zu 1. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans B320, der für das Grundstück "WA*" ausweist, also allgemeines Wohngebiet. Vor dem Hintergrund, dass das Bürogebäude baurechtlichen Bestandsschutz genießt, ist die Umnutzung von Bürogebäude in Wohngebäude bebauungsplankonform und entspricht der festgesetzten städtebaulichen Zielsetzung. Zu 2. Die auf dem Grundstück im Bestand zwischen Gebäude und Gehweg vorhandene Freifläche mit einer Tiefe von 1,30m ist teilweise versiegelt und dient der Erschließung des Gebäudes. Dieser "Vorgarten" zeichnet sich nicht als "westendtypischer" Vorgarten mit den üblichen Tiefen von mindestens 3m und den üblichen Gestaltungselementen - Sockelmauer, offener Zaun, Hecke und gärtnerisch angelegter Fläche - aus und prägt damit auch nicht den Straßenraum in typischer Art und Weise. Im Gegenteil wird das Stadtbild in diesem Teil der Oberlindau, wie auch an anderer Stelle im näheren Umfeld, durch eine gründerzeitliche Bebauung ohne Vorgartenzone geprägt. Die geplante weitestgehende Entsiegelung, Begrünung und gärtnerische Nutzung der rückwärtigen Fläche rechtfertigt den Verzicht auf den straßenseitigen "Vorgarten" auch aus ökologischer Sicht. Zu 3. Laut Angaben des Entwurfsverfassers befindet sich hinter dem Haus ein großer Parkplatz. Der im Bebauungsplan geschützte Baum auf dieser Fläche existiert dort nicht. Ein zweiter planungsrechtlich geschützter Baum steht an der nördlichen Grundstücksgrenze. Dieser Baum steht dort und soll weiterhin stehen bleiben. Im Zuge der Umbauarbeiten soll die Parkplatzfläche zum überwiegenden Teil entsiegelt, begrünt und als Gärten den EG-Wohnungen zugeordnet werden. Zu 4. Die erteilte Befreiung von der festgesetzten Baulinie dient dazu, das bestehende Gebäude harmonisch an die nördlich angrenzenden Gründerzeithäuser anzuschließen und ist damit städtebaulich vertretbar. Die neu geplante Fassade gliedert sich in Sockelbereich, Hauptfassade und Dachzone (in Form der zurückgesetzten Geschosse) und greift die vorhandenen Traufen der Nachbargebäude auf. Sie ist als Lochfassade geplant mit einer horizontalen Fenstergliederung und fassadengestaltenden kleineren Balkonen. Hiermit entspricht das geplante Wohngebäude nicht nur sehr genau der strukturellen Logik der beiden direkten Nachbargebäude, sondern auch den durch die Erhaltungssatzung als städtebaulich typisch und prägend festgesetzten Gestaltungselementen. Zu 5. Die Umnutzung von Büroimmobilien in Wohnraum - besonders in gewachsenen und zu schützenden Wohngebieten - entspricht den sozialpolitischen und wohnungspolitischen Zielen einer Erhaltungssatzung, da hierdurch zusätzlicher Wohnraum entsteht und den Druck aus dem geschützten bestehenden Wohnmilieu heraus nimmt und nicht erhöht. Dies geschieht ebenso im Einklang mit den städtebaulichen Zielen. Die Wohnungsgrößen sind westendtypisch und zeichnen sich durch familiengerechte Grundrisse aus. Darüber hinaus trägt das Vorhaben der Aufforderung der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirats 2 Rechnung, die Umwandlung von Büro in Wohnen zu unterstützen (vgl. B577, 2005). Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.01.2012, OM 754

Verknüpfte Vorlagen