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Bauvorhaben .Oberlindau 80"

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

80" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten: - Das Bauvorhaben "Oberlindau 80" befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 320. Das wesentliche Ziel dieses Bebauungsplans ist es, "eine ausgewogene bauliche und soziale Entwicklung des Stadtteils zu erreichen". Inwiefern wurden diese Ziele in Bezug zu dem genannten Objekt berücksichtigt? - Die für das Westend charakteristischen Vorgärten sind über die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt am Main in der Fassung vom 24. Februar 1977 als Erhaltungsziel festgesetzt. Die Immobilie ist hiervon aufgrund eines etwa eineinhalb Meter breiten Vorgartens betroffen. Wie wurde die Aufgabe entsprechender Ansprüche begründet? - Weiters bedingt der betreffende Bebauungsplan die zeichnerische Festsetzung zweier Bäume im Innenhof des Objekts. Wird diese Festsetzung aufrechterhalten? - Typisch für die Blockrandbebauung in gründerzeitlicher Architektur ist eine entsprechende Fassadenausführung hin zur Straßenseite. Wenn schon hier durch entsprechenden Vorbau wenig harmonisch an das benachbarte Gründerzeithaus angeschlossen wird: Was ist der Grund, hier auch noch überhängende Balkone auf auskragenden Geschossplatten zu bewilligen? - Das Bauobjekt befindet sich im Bereich der Erhaltungssatzung 3 (Westend I) in der Fassung vom 2. April 1990. Auf welche Weise entspricht das anstehende Bauvorhaben den hier formulierten (a) sozialpolitischen, (b) wohnungspolitischen und (c) städtebaulichen Zielen? Begründung: Auch wenn selbstverständlich die Revitalisierung ehemaliger Bürogebäude zu Wohnzwecken ausdrücklich zu begrüßen ist (hier durch die PG Oberlindau 80 Projekt GmbH & Co. KG), bleiben doch gewisse Fragen offen: Erst recht, wenn es sich um Immobilienwirtschaft handelt, benötigen funktionierende Märkte Gesetze, Regeln und Sanktionen. Im Westend, formal in weiten Teilen u. a. durch Erhaltungssatzung entsprechend geschützt, ist hier jedoch immer deutlicher eine spezifische Form des Marktversagens (selbstverstärkende Effekte über die Erlösfrage) auszumachen, die letztlich niemandem [sie!] dienlich ist.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2011, OF 112/2 Betreff: Bauvorhaben "Oberlindau 80" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten: - Das Bauvorhaben "Oberlindau 80" befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 320. Das wesentliche Ziel dieses Bebauungsplans ist es, "eine ausgewogene bauliche und soziale Entwicklung des Stadtteils zu erreichen". Inwiefern wurden diese Ziele in Bezug zu dem genannten Objekt berücksichtigt? - Die für das Westend charakteristischen Vorgärten sind über die Vorgartensatzung der Stadt Frankfurt am Main in der Fassung vom 24. Februar 1977 als Erhaltungsziel festgesetzt. Die Immobilie ist hiervon aufgrund eines etwa eineinhalb Meter breiten Vorgartens betroffen. Wie wurde die Aufgabe entsprechender Ansprüche begründet? - Weiters bedingt der betreffende Bebauungsplan die zeichnerische Festsetzung zweier Bäume im Innenhof des Objekts. Wird diese Festsetzung aufrechterhalten? - Typisch für die Blockrandbebauung in gründerzeitlicher Architektur ist eine entsprechende Fassadenausführung hin zur Straßenseite. Wenn schon hier durch entsprechenden Vorbau wenig harmonisch an das benachbarte Gründerzeithaus angeschlossen wird: Was ist der Grund, hier auch noch überhängende Balkone auf auskragenden Geschossplatten zu bewilligen? - Das Bauobjekt befindet sich im Bereich der Erhaltungssatzung 3 (Westend I) in der Fassung vom 2. April 1990. Auf welche Weise entspricht das anstehende Bauvorhaben den hier formulierten (a) sozialpolitischen, (b) wohnungspolitischen und (c) städtebaulichen Zielen? Begründung: Auch wenn selbstverständlich die Revitalisierung ehemaliger Bürogebäude zu Wohnzwecken ausdrücklich zu begrüßen ist (hier durch die PG Oberlindau 80 Projekt GmbH & Co. KG), bleiben doch gewisse Fragen offen: Erst recht, wenn es sich um Immobilienwirtschaft handelt, benötigen funktionierende Märkte Gesetze, Regeln und Sanktionen. Im Westend, formal in weiten Teilen u. a. durch Erhaltungssatzung entsprechend geschützt, ist hier jedoch immer deutlicher eine spezifische Form des Marktversagens (selbstverstärkende Effekte über die Erlösfrage) auszumachen, die letztlich niemandem [sie!] dienlich ist. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 754 2012 Die Vorlage OF 112/2 wird als Anregung an den Magistrat mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

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