Sofortige Sanierung der Straße Am Erlenbruch
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST
528
Betreff: Sofortige
Sanierung der Straße Am Erlenbruch Zu Ziffer 1: Auch unter Berücksichtigung einer
etwaigen zeitlichen Verschiebung der Tunnelbauarbeiten bittet der Magistrat um
Verständnis, dass eine vorgezogene grundhafte Sanierung der Straße Am
Erlenbruch nicht in angemessener Zweck-Mittel-Relation steht. Bis zur
Grundsanierung der Straße Am Erlenbruch wird die Straße im Rahmen der laufenden
Unterhaltung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Zu Ziffer 2: Bei der Lichtsignalanlage handelt es sich um eine
Anlage älterer Bauart, für die keine Ersatzteile mehr verfügbar sind.
Änderungen sind daher nur sehr eingeschränkt möglich. Um einen Umbau
beziehungsweise eine Änderung der Signalsteuerung in dem vom Ortsbeirat
geforderten Umfang zu ermöglichen, müsste die gesamte Lichtsignalanlage gegen
eine Anlage aktueller Bauart ausgetauscht werden. Zu Ziffer 3: Dem Magistrat sind keine technischen Anlagen
bekannt, mit denen sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein temporäres
Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen wirksam überwachen lässt und die
gleichzeitig eine behinderungsfreie Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge
gewährleisten.
Zu Ziffer 4: Auf Anfrage teilte Hessen Mobil mit,
dass, bereits vor dem Baubeginn der Arbeiten an der Tunnelröhre, die Flächen im
Bereich der ehemaligen Kleingartenanlage "Am Erlenbruch" für die
Baumaßnahme benötigt werden. Innerhalb dieser Flächen ist unter anderem die
Verlegung des Nordsammlers geplant, der vor Beginn der eigentlichen
Tunnelbaumaßnahme hergestellt werden muss. Die Bauarbeiten an dem Stauraumkanal
müssen beendet sein, bevor das im Baufeld zum Tunnel befindliche Kanalnetz
unterbrochen werden kann. Aus diesem Grund wirken sich die vom Ortsbeirat
genannten Verzögerungen der Tunnelbaumaßnahe nicht in dem Maße auf den Zeitplan
des Nordsammlers und der zur Inanspruchnahme erforderlichen Flächen aus. Des
Weiteren wird derzeit ein Konzept zur Kampfmittelsondierung erstellt. Es ist
davon auszugehen, dass die Flächen auch im Rahmen der Konzepterstellung
bauseits in Anspruch genommen werden müssen. Die besagten Flächen stehen daher
für eine Zwischennutzung nicht zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.12.2015, OM 4809
Anregung an den
Magistrat vom 13.02.2017, OM 1222