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Sofortige Sanierung der Straße Am Erlenbruch

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 528 Betreff: Sofortige Sanierung der Straße Am Erlenbruch Zu Ziffer 1: Auch unter Berücksichtigung einer etwaigen zeitlichen Verschiebung der Tunnelbauarbeiten bittet der Magistrat um Verständnis, dass eine vorgezogene grundhafte Sanierung der Straße Am Erlenbruch nicht in angemessener Zweck-Mittel-Relation steht. Bis zur Grundsanierung der Straße Am Erlenbruch wird die Straße im Rahmen der laufenden Unterhaltung in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Zu Ziffer 2: Bei der Lichtsignalanlage handelt es sich um eine Anlage älterer Bauart, für die keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. Änderungen sind daher nur sehr eingeschränkt möglich. Um einen Umbau beziehungsweise eine Änderung der Signalsteuerung in dem vom Ortsbeirat geforderten Umfang zu ermöglichen, müsste die gesamte Lichtsignalanlage gegen eine Anlage aktueller Bauart ausgetauscht werden. Zu Ziffer 3: Dem Magistrat sind keine technischen Anlagen bekannt, mit denen sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ein temporäres Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen wirksam überwachen lässt und die gleichzeitig eine behinderungsfreie Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge gewährleisten. Zu Ziffer 4: Auf Anfrage teilte Hessen Mobil mit, dass, bereits vor dem Baubeginn der Arbeiten an der Tunnelröhre, die Flächen im Bereich der ehemaligen Kleingartenanlage "Am Erlenbruch" für die Baumaßnahme benötigt werden. Innerhalb dieser Flächen ist unter anderem die Verlegung des Nordsammlers geplant, der vor Beginn der eigentlichen Tunnelbaumaßnahme hergestellt werden muss. Die Bauarbeiten an dem Stauraumkanal müssen beendet sein, bevor das im Baufeld zum Tunnel befindliche Kanalnetz unterbrochen werden kann. Aus diesem Grund wirken sich die vom Ortsbeirat genannten Verzögerungen der Tunnelbaumaßnahe nicht in dem Maße auf den Zeitplan des Nordsammlers und der zur Inanspruchnahme erforderlichen Flächen aus. Des Weiteren wird derzeit ein Konzept zur Kampfmittelsondierung erstellt. Es ist davon auszugehen, dass die Flächen auch im Rahmen der Konzepterstellung bauseits in Anspruch genommen werden müssen. Die besagten Flächen stehen daher für eine Zwischennutzung nicht zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.12.2015, OM 4809 Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1222