Spielhalle an der Bergiusschule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.03.2019, ST 525 Betreff: Spielhalle an der Bergiusschule zu 1. Die Spielhallenerlaubnis für den Standort
Dreieichstraße 10 wurde zuletzt am 26.06.2017 auf Grundlage des § 9 Absatz 1
Satz 1 des Hessischen Spielhallengesetzes erteilt. zu 2. Die Regelung des § 2 Abs. 3 Hessisches
Spielhallengesetz, wonach u.a. zu Schulen ein Mindestabstand von 300 Metern
einzuhalten ist, wurde erst nach der Erlaubniserteilung mit einer
Gesetzesänderung vom 18.12.2017 beschlossen. Sie hatte deshalb bei Erteilung
keine Gültigkeit, kommt aber spätestens bei einem Wunsch nach Verlängerung zum
Tragen; bei einem Betreiberwechsel ggf. früher. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.11.2018, V
1060