Spielhalle an der Bergiusschule
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 525
Betreff: Spielhalle an der Bergiusschule zu
- Die Spielhallenerlaubnis für den Standort Dreieichstraße 10 wurde zuletzt am 26.06.2017 auf Grundlage des § 9 Absatz 1 Satz 1 des Hessischen Spielhallengesetzes erteilt. zu
- Die Regelung des § 2 Abs. 3 Hessisches Spielhallengesetz, wonach u.a. zu Schulen ein Mindestabstand von 300 Metern einzuhalten ist, wurde erst nach der Erlaubniserteilung mit einer Gesetzesänderung vom 18.12.2017 beschlossen. Sie hatte deshalb bei Erteilung keine Gültigkeit, kommt aber spätestens bei einem Wunsch nach Verlängerung zum Tragen; bei einem Betreiberwechsel ggf. früher.