Verdeutlichung des Haltverbots im Wendehammer Weißkirchener Weg 7/41
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.04.2013, ST
523
Betreff: Verdeutlichung des
Haltverbots im Wendehammer Weißkirchener Weg 7/41 Im angesprochenen Wendehammer ist
durch die bereits angebrachten drei Verkehrszeichen 286 Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO), eingeschränktes Haltverbot, eine eindeutige Beschilderung
angebracht. Die
angeregte zusätzliche Verdeutlichung der Rechtslage widerspräche § 45 Absatz 9
StVO, wonach Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen
sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Auch wenn
die Hintergründe der Anregung durchaus nachzuvollziehen sind, erscheint es
unwahrscheinlich, dass sich bewusst fehlverhaltende Kraftfahrer durch eine
weitergehende Beschilderung oder Markierung von einem Fehlverhalten abhalten
lassen. Stattdessen wird
der Magistrat versuchen, durch eine Überwachung im Rahmen der Streifentätigkeit
der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ein regelhaftes Verhalten der motorisierten
Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.01.2013, OM 1888