Verdeutlichung des Haltverbots im Wendehammer Weißkirchenener Weg 7/41
Begründung
Wendehammer Weißkirchenener Weg 7/41 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im oberen Bereich des Wendehammers "Weißkirchener Weg" zwischen Abfallplatz, HNr. 7 und 41 und Tiefgarage (siehe Kartenausschnitt)- das dort bestehende Haltverbot zusätzlich durch Markierungen auf der Straße kenntlich zu machen, (bsp. Sperrfläche/Grenzmarkierung, Wiederholung des Verkehrszeichens). Begründung: Durch Anwohner wurde in der Vergangenheit mehrfach vorgetragen, dass vor den betreffenden Andienungswegen regelmäßig geparkt wird, sodass diese nicht wie vorgesehen durch Berechtigte (z. B. Handwerkern, Krankendiensten) genutzt werden können. Ebenso sei es den Abfallentsorgern regelmäßig nicht möglich die Container zu leeren. Im Gesamten Wohnumfeld besteht ein hoher Parkdruck, sodass es auch nicht erlaubte Flächen zum Abstellen von Fahrzeugen herangezogen werden. Die Markierung der Straßenfläche soll in diesem Bereich die Notwendigkeit des Freihaltens verdeutlichen und an die Einsicht der Parkenden appellieren. Quelle: Amtliche Stadtkarten Frankfurt