Warnblinker an Bushaltestellen
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST 521
Betreff: Warnblinker an Bushaltestellen Nachfragen beim beauftragten Verkehrsunternehmen, der In-der-City-Bus GmbH (ICB), haben ergeben, dass es weder an den Bushaltestellen in der Holzhausenstraße noch an der Haltestelle "Adlerflychtplatz" in auffälliger Weise zu gefährlichen Situationen durch Überholmanöver kommt. Nach Straßenverkehrsordnung ist in jedem Fall auch ohne Warnblicklicht an allen Haltestellen besondere Vorsicht geboten (§ 20 StVO). In diesem Sinne wurde bislang von einer Anordnung zum Einschalten der Warnblinkanlage für Linienbusse an Haltestellen abgesehen. Da eine dementsprechende Information an das Fahrpersonal, die Kontrolle und bei Verstößen die Ahndung als problematisch zu beurteilen sind, sollte auch weiterhin auf eine Anordnung zum Einschalten der Warnblinkanlage in der Holzhausenstraße und am "Adlerflychtplatz" abgesehen werden.