Warnblinker an Bushaltestellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.03.2016, ST
521
Betreff: Warnblinker an
Bushaltestellen Nachfragen beim beauftragten
Verkehrsunternehmen, der In-der-City-Bus GmbH (ICB), haben ergeben, dass es
weder an den Bushaltestellen in der Holzhausenstraße noch an der Haltestelle
"Adlerflychtplatz" in auffälliger Weise zu gefährlichen Situationen durch
Überholmanöver kommt. Nach Straßenverkehrsordnung ist in jedem Fall auch
ohne Warnblicklicht an allen Haltestellen besondere Vorsicht geboten (§ 20
StVO). In diesem Sinne wurde
bislang von einer Anordnung zum Einschalten der Warnblinkanlage für Linienbusse
an Haltestellen abgesehen. Da eine dementsprechende Information an das
Fahrpersonal, die Kontrolle und bei Verstößen die Ahndung als problematisch zu
beurteilen sind, sollte auch weiterhin auf eine Anordnung zum Einschalten der
Warnblinkanlage in der Holzhausenstraße und am "Adlerflychtplatz" abgesehen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.12.2015, OM 4850