Warnblinker an Bushaltestellen
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an den Haltestellen des Busses 36 in der Holzhausenstraße (beide Richtungen) und an der Haltestelle Adlerflychtplatz, das Einschalten der Warnblinkanlage gemäß § 16 StVO anzuordnen. Begründung: Nicht nur aber besonders an diesen Haltestellen ist das häufige abenteuerliche und verkehrsgefährdende Überholen von Bussen, die an die Haltestelle heranfahren oder dort stehen zu beobachten. Die Unvernunft von Autofahrenden kann zwar durch die zumeist unbekannten Bestimmungen des § 20 der StVO nicht gänzlich verhindert, aber möglicherweise eingedämmt werden.
Inhalt
Antrag vom 24.11.2015, OF 910/3
Betreff: Warnblinker an Bushaltestellen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, an den Haltestellen des Busses 36 in der Holzhausenstraße (beide Richtungen) und an der Haltestelle Adlerflychtplatz, das Einschalten der Warnblinkanlage gemäß § 16 StVO anzuordnen. Begründung: Nicht nur aber besonders an diesen Haltestellen ist das häufige abenteuerliche und verkehrsgefährdende Überholen von Bussen, die an die Haltestelle heranfahren oder dort stehen zu beobachten. Die Unvernunft von Autofahrenden kann zwar durch die zumeist unbekannten Bestimmungen des § 20 der StVO nicht gänzlich verhindert, aber möglicherweise eingedämmt werden.Beratung im Ortsbeirat: 3