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Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei der in der Anregung angegebenen Örtlichkeit handelt es sich offensichtlich nicht um die Launitzstraße 28 sondern vielmehr um die Hausnummer 11 Ecke Gutzkowstraße. Die an der Ecke vorhandene Fläche ist Bestandteil des Gehweges und kein Privateigentum. Da diese Fläche in der Vergangenheit ständig rechtswidrig beparkt wurde und die Eigentumsverhältnisse nicht offensichtlich waren, fand am 08.05.2015 eine Ortsbesichtigung zusammen mit Vertretern des Ortsbeirates 5 statt. Aufgrund des immensen Parkdrucks in Sachsenhausen wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Ortsbeirates die breite Gehwegfläche für das Parken von Motorrädern und Kraftfahrzeugen verkehrsrechtlich beordnet und somit legalisiert. Im Bereich der Gutzkowstraße ist kein Vorgarten vorhanden. In der Launitzstraße ist der Vorgarten des betroffenen Grundstücks größtenteils gärtnerisch angelegt. Lediglich ein kleiner Streifen zwischen Hauszugang und Zugang zum Laden ist versiegelt. Da es sich hierbei lediglich um einen untergeordneten Verstoß gegen die Vorgartensatzung handelt, wird der Magistrat aus Gründen der Zweckmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit in diesem Fall nicht tätig werden. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

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