Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5413 entstanden aus Vorlage: OF 1475/5 vom 03.11.2019
Betreff: Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Eckgebäude Launitzstraße 28 in der Gutzkowstraße auf der Fahrbahn drei bis vier Längsparkplätze einzurichten. Gleichzeitig soll der Vorgartensatzung vor dem Gebäude Geltung verschafft werden. Begründung: Unter Raumnutzungsaspekten sind ganztägig nutzbare öffentliche Parkplätze in diesem Bereich sinnvoller als private Parkplätze, die nur einige Stunden pro Tag belegt sind. Zudem ragen die Fahrzeuge ständig in den engen Gehweg. Die Parkplätze sollen deshalb auf der sehr breiten Fahrbahn ausgewiesen werden. Die Vorgartensatzung gilt in ganz Frankfurt, einschließlich Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5