Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM
5413 entstanden aus Vorlage:
OF 1475/5 vom
03.11.2019 Betreff: Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken
verhindern in der Gutzkowstraße Der Magistrat wird gebeten, vor dem Eckgebäude
Launitzstraße 28 in der Gutzkowstraße auf der Fahrbahn drei bis vier
Längsparkplätze einzurichten. Gleichzeitig soll der Vorgartensatzung vor dem
Gebäude Geltung verschafft werden. Begründung: Unter Raumnutzungsaspekten sind ganztägig nutzbare
öffentliche Parkplätze in diesem Bereich sinnvoller als private Parkplätze, die
nur einige Stunden pro Tag belegt sind. Zudem ragen die Fahrzeuge ständig in
den engen Gehweg. Die Parkplätze sollen deshalb auf der sehr breiten Fahrbahn
ausgewiesen werden. Die Vorgartensatzung gilt in ganz Frankfurt, einschließlich
Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2020, ST 511
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1