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Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor dem Eckgebäude Launitzstraße 28 in der Gutzkowstraße auf der Fahrbahn drei bis vier Längsparkplätze einzurichten. Gleichzeitig soll der Vorgartensatzung vor dem Gebäude Geltung verschafft werden. Begründung: Unter Raumnutzungsaspekten sind ganztägig nutzbare öffentliche Parkplätze in diesem Bereich sinnvoller als private Parkplätze, die nur einige Stunden pro Tag belegt sind. Zudem ragen die Fahrzeuge ständig in den engen Gehweg. Die Parkplätze sollen deshalb auf der sehr breiten Fahrbahn ausgewiesen werden. Die Vorgartensatzung gilt in ganz Frankfurt, einschließlich Sachsenhausen.

Inhalt

Antrag vom 03.11.2019, OF 1475/5

Betreff: Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor dem Eckgebäude Launitzstraße 28 in der Gutzkowstraße auf der Fahrbahn drei bis vier Längsparkplätze einzurichten. Gleichzeitig soll der Vorgartensatzung vor dem Gebäude Geltung verschafft werden. Begründung: Unter Raumnutzungsaspekten sind ganztägig nutzbare öffentliche Parkplätze in diesem Bereich sinnvoller als private Parkplätze, die nur einige Stunden pro Tag belegt sind. Zudem ragen die Fahrzeuge ständig in den engen Gehweg. Die Parkplätze sollen deshalb auf der sehr breiten Fahrbahn ausgewiesen werden. Die Vorgartensatzung gilt in ganz Frankfurt, einschließlich Sachsenhausen.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 36
OBR 5
TO I, TOP 40
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5413 2019 Die Vorlage OF 1475/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen