Vorgartensatzung einhalten und Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, vor dem Eckgebäude Launitzstraße 28 in der Gutzkowstraße auf der Fahrbahn drei bis vier Längsparkplätze einzurichten. Gleichzeitig soll der Vorgartensatzung vor dem Gebäude Geltung verschafft werden. Begründung: Unter Raumnutzungsaspekten sind ganztägig nutzbare öffentliche Parkplätze in diesem Bereich sinnvoller als private Parkplätze, die nur einige Stunden pro Tag belegt sind. Zudem ragen die Fahrzeuge ständig in den engen Gehweg. Die Parkplätze sollen deshalb auf der sehr breiten Fahrbahn ausgewiesen werden. Die Vorgartensatzung gilt in ganz Frankfurt, einschließlich Sachsenhausen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.11.2019,
OF 1475/5 Betreff: Vorgartensatzung einhalten und
Gehwegparken verhindern in der Gutzkowstraße Der Ortsbeirat
bittet den Magistrat, vor dem Eckgebäude Launitzstraße 28 in der Gutzkowstraße
auf der Fahrbahn drei bis vier Längsparkplätze einzurichten. Gleichzeitig soll
der Vorgartensatzung vor dem Gebäude Geltung verschafft werden. Begründung: Unter Raumnutzungsaspekten sind ganztägig nutzbare
öffentliche Parkplätze in diesem Bereich sinnvoller als private Parkplätze, die
nur einige Stunden pro Tag belegt sind. Zudem ragen die Fahrzeuge ständig in
den engen Gehweg. Die Parkplätze sollen deshalb auf der sehr breiten Fahrbahn
ausgewiesen werden. Die Vorgartensatzung gilt in ganz Frankfurt, einschließlich
Sachsenhausen. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5
am 22.11.2019, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5413 2019
Die Vorlage OF 1475/5 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme