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Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer.65 bis.125

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 507 Betreff: Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125 Das Abstellen von Müllbehältern auf öffentlichen Verkehrsflächen ist grundsätzlich unzulässig. Die Baumaßnahme Park Carre. wurde unter anderem mit der Auflage genehmigt, dass für jeden Hauseingang Stellplätze für Müllbehälter vorzusehen sind. Der Magistrat prüft gegenwärtig, inwieweit die Müllbehälter entgegen der Baugenehmigung dauerhaft auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden und wird erforderlichenfalls auf Einhaltung der Auflagen zur Baugenehmigung bestehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM 3569

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