Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer.65 bis.125
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 507
Betreff: Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis 125 Das Abstellen von Müllbehältern auf öffentlichen Verkehrsflächen ist grundsätzlich unzulässig. Die Baumaßnahme Park Carre. wurde unter anderem mit der Auflage genehmigt, dass für jeden Hauseingang Stellplätze für Müllbehälter vorzusehen sind. Der Magistrat prüft gegenwärtig, inwieweit die Müllbehälter entgegen der Baugenehmigung dauerhaft auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden und wird erforderlichenfalls auf Einhaltung der Auflagen zur Baugenehmigung bestehen.