Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer.65 bis.125
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST
507
Betreff: Fehlende
Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Hausnummer 65 bis
125 Das Abstellen von Müllbehältern
auf öffentlichen Verkehrsflächen ist grundsätzlich unzulässig. Die Baumaßnahme
Park Carre. wurde unter anderem mit der Auflage genehmigt, dass für jeden
Hauseingang Stellplätze für Müllbehälter vorzusehen sind. Der Magistrat prüft
gegenwärtig, inwieweit die Müllbehälter entgegen der Baugenehmigung dauerhaft
auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden und wird erforderlichenfalls
auf Einhaltung der Auflagen zur Baugenehmigung bestehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.10.2014, OM 3569