Fehlende Mülltonnenstandplätze für die Grundstücke Am Hasensprung Haus-Nr. 65 bis 125
Begründung
die Grundstücke Am Hasensprung Haus-Nr. 65 bis 125 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob für die Baumaßnahme Parkcarree, Am Hasensprung Nr. 65 bis Nr. 125 die unterlassene Anlage von zentralen Mülltonnenstandplätzen zulässig ist und wie zu verhindern ist, dass die ca. 144 Einzelmülltonnen für die 36 Wohneinheiten tagelang auf den öffentlichen Gehwegen stehen und dort den Fußgängerverkehr behindern. Begründung: Da keine zentralen Plätze für die Mülltonnen vorgesehen wurden und für jede einzelne Wohneinheit separate Mülltonnen aufgestellt wurden, fehlt es an Stellflächen für die Tonnen. Da zur Straße teilweise auch nur Treppenanlagen bestehen, werden die Mülltonnen zum Teil länger oder dauerhaft auf den Gehsteigen belassen. Der Ortsbeirat geht davon aus, dass diese Regelung nicht den städtischen Vorgaben zur Anlage von Mülltonnenstandplätzen entspricht. Sowohl Bewohner der Anlage wie auch Anwohner bemängeln den derzeitigen Zustand.