Bürgertreff für Westhausen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2019, ST 494
Betreff: Bürgertreff für Westhausen Zu
- und
- Das Amt für Bau und Immobilien steht mit dem Evangelischen Regionalverband in Erwerbsverhandlungen. Aufgrund sehr hoher Preisvorstellungen seitens des Regionalverbandes konnte bisher keine Einigung über den Kaufpreis erzielt werden. Die Verhandlungen werden jedoch aktuell fortgesetzt. Der Ankauf der Flächen wird zur Realisierung einer Kita auf dem Areal angestrebt. Eine solche Nutzung steht im Einklang mit der Ausweisung der Fläche als Gemeinbedarfsfläche. In wieweit im Falle des Erwerbs und der Neubebauung der Fläche auch Räumlichkeiten für einen Bürgertreff integriert werden können, ist zu gegebener Zeit im Rahmen der weiteren Planungen zu prüfen. Auch Fragen zu Finanzierung und Unterhaltung können erst in einem solchen Kontext geklärt werden. zu
- Die Fläche ist derzeit planungsrechtlich als "Gemeinbedarf Ev. Kirche" ausgewiesen. Bestrebungen zur Änderung der Ausweisung als Gemeinbedarfsflächen bestehen seitens der Stadt Frankfurt am Main derzeit nicht. zu
- Sollten die Flächen an Dritte veräußert werden, besteht für die Stadt lediglich eine Eingriffsmöglichkeit, sofern die mit der Veräußerung verfolgte Nutzung der planungsrechtlichen Ausweisung entgegensteht. Bei einer Veräußerung im Rahmen der planungsrechtlichen Nutzung kann eine Absicherung der Einrichtung eines Bürgertreffs nur im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung mit dem Erwerber erfolgen.