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Bürgertreff für Westhausen

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

ST 545/17 Letztmals am 13.03.2017 berichtete der Magistrat in der ST 545 über das mittlerweile leerstehende ehemalige Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde in Westhausen. Hier wird dargelegt, dass ein möglicher Käufer des Areals verpflichtet werden soll, entsprechend der Ausweisung des Geländes als Gemeinbedarfsfläche, das Objekt sozial oder gemeindebezogen zu nutzen. Verhandlungen über einen Erwerb des Grundstückes durch die Stadt Frankfurt werden an eine Klärung hinsichtlich der Finanzierung von Unterhaltung und Betrieb eines Bürgertreffs gekoppelt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist eine Klärung hinsichtlich der Finanzierung von Unterhaltung und Betrieb eines Bürgertreffs erfolgt und hat der Magistrat mit dem Eigentümer Verhandlungen zum Kauf des Areals geführt?
  2. Ist dem Magistrat bekannt welche zukünftige Nutzung das Areal haben soll?
  3. Gibt es Bestrebungen die Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche aufzuheben und andere Nutzungen zu ermöglichen?
  4. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit im Falle einer anderen Nutzung des Areals, die Einrichtung eines Bürgertreffs im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit dem Erwerber abzusichern?

Inhalt

Antrag vom 04.10.2018, OF 306/7

Betreff: Bürgertreff für Westhausen Vorgang: ST 545/17 Letztmals am 13.03.2017 berichtete der Magistrat in der ST 545 über das mittlerweile leerstehende ehemalige Gemeindehaus der evangelischen Kirchengemeinde in Westhausen. Hier wird dargelegt, dass ein möglicher Käufer des Areals verpflichtet werden soll, entsprechend der Ausweisung des Geländes als Gemeinbedarfsfläche, das Objekt sozial oder gemeindebezogen zu nutzen. Verhandlungen über einen Erwerb des Grundstückes durch die Stadt Frankfurt werden an eine Klärung hinsichtlich der Finanzierung von Unterhaltung und Betrieb eines Bürgertreffs gekoppelt. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Ist eine Klärung hinsichtlich der Finanzierung von Unterhaltung und Betrieb eines Bürgertreffs erfolgt und hat der Magistrat mit dem Eigentümer Verhandlungen zum Kauf des Areals geführt?

  2. Ist dem Magistrat bekannt welche zukünftige Nutzung das Areal haben soll?

  3. Gibt es Bestrebungen die Ausweisung als Gemeinbedarfsfläche aufzuheben und andere Nutzungen zu ermöglichen?

  4. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit im Falle einer anderen Nutzung des Areals, die Einrichtung eines Bürgertreffs im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags mit dem Erwerber abzusichern?

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 26
OBR 7
TO I, TOP 12
Angenommen
Auskunftsersuchen V 1024 2018 Die Vorlage OF 306/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Zustimmung:
Alle