Bürgertreff für Westhausen
Begründung
Vorgang: ST 494/19 Der Ortsbeirat begrüßt es, dass das Grundstück des ehemaligen Gemeindehauses der evangelischen Kirche in Westhausen auch weiterhin planungsrechtlich als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen wird und bittet die Stadtverordnetenversammlung die folgenden Beschlüsse zu fassen:
- Die Flächen werden von der Stadt erworben, sobald der Evangelische Regionalverband von seinen überzogenen Preisvorstellungen, die sich vermutlich auf eine erhoffte Änderung der planungsrechtlichen Vorgaben beziehen, abrückt.
- Die Fläche wird für den Gemeinbedarf der Stadt Frankfurt genutzt, dabei sind Räumlichkeiten einzuplanen, die als Bürgertreff für Westhausen genutzt werden können.
- Sollte die Fläche nicht für den Gemeinbedarf der Stadt Frankfurt genutzt werden, kann die Fläche in Erbpacht an einen anderen Nutzer z.B. für den Betrieb einer KITA vergeben werden. Voraussetzung ist die rechtlich abgesicherte Zusage Räumlichkeiten für einen Bürgertreff zu planen und zu errichten, die von Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern ohne Restriktionen angemietet werden können. Die Vermietungspreise müssen sich an den für ähnliche Räumlichkeiten der Saalbau GmbH orientieren.
- Auch für den Fall, dass der Evangelische Regionalverband die Fläche nicht an die Stadt Frankfurt veräußert, bleibt die Fläche planungsrechtlich für den Gemeinbedarf reserviert. In diesem Fall wird der Magistrat aufgefordert in Verhandlungen Räumlichkeiten für einen Bürgertreff zu sichern.
Inhalt
Antrag vom 22.04.2019, OF 359/7
Betreff: Bürgertreff für Westhausen Vorgang: ST 494/19 Der Ortsbeirat begrüßt es, dass das Grundstück des ehemaligen Gemeindehauses der evangelischen Kirche in Westhausen auch weiterhin planungsrechtlich als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen wird und bittet die Stadtverordnetenversammlung die folgenden Beschlüsse zu fassen:
- Die Flächen werden von der Stadt erworben, sobald der Evangelische Regionalverband von seinen überzogenen Preisvorstellungen, die sich vermutlich auf eine erhoffte Änderung der planungsrechtlichen Vorgaben beziehen, abrückt.
- Die Fläche wird für den Gemeinbedarf der Stadt Frankfurt genutzt, dabei sind Räumlichkeiten einzuplanen, die als Bürgertreff für Westhausen genutzt werden können.
- Sollte die Fläche nicht für den Gemeinbedarf der Stadt Frankfurt genutzt werden, kann die Fläche in Erbpacht an einen anderen Nutzer z.B. für den Betrieb einer KITA vergeben werden. Voraussetzung ist die rechtlich abgesicherte Zusage Räumlichkeiten für einen Bürgertreff zu planen und zu errichten, die von Institutionen und Bürgerinnen und Bürgern ohne Restriktionen angemietet werden können. Die Vermietungspreise müssen sich an den für ähnliche Räumlichkeiten der Saalbau GmbH orientieren.
- Auch für den Fall, dass der Evangelische Regionalverband die Fläche nicht an die Stadt Frankfurt veräußert, bleibt die Fläche planungsrechtlich für den Gemeinbedarf reserviert. In diesem Fall wird der Magistrat aufgefordert in Verhandlungen Räumlichkeiten für einen Bürgertreff zu sichern.