Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Zukunft der denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten - temporäre Heimat für Flüchtlinge und zentraler Baustein des Rahmenplans zur Entwicklung des Praunheimer Ortskerns

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 488 Betreff: Zukunft der denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten - temporäre Heimat für Flüchtlinge und zentraler Baustein des Rahmenplans zur Entwicklung des Praunheimer Ortskerns Die Anregung des Ortsbeirates wird vom Magistrat inhaltlich unterstützt. Zu 1.: Sämtliche Ein- und Umbauten sind so angelegt, dass sie nach Beendigung der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft wieder entfernt werden können, mit Ausnahme der zusätzlich eingerichteten sanitären Anlagen in den vorhandenen Sanitärräumen. Somit stehen die geplanten baulichen Eingriffe nicht in Konflikt mit den im Rahmenplan anvisierten späteren Nutzungen. Zu 2.: Die Planung zum Umbau der Praunheimer Werkstätten zur temporären Aufnahme von Flüchtlingen wurde in Abstimmung mit dem Denkmalamt durchgeführt. Die in diesem Zusammenhang stehenden Umbaumaßnahmen und Grundrissänderungen sind zum großen Teil reversibel bzw. liegen in Bereichen von geringem Denkmalwert (z.B. WC-Kabinen). Die Grundstruktur des betreffenden Gebäudeflügels wird nicht geändert. Wo Eingriffe in die Originalsubstanz unvermeidlich sind, wird bei denkmalrelevanten Veränderungen die Originalsubstanz gesichert, so dass sie nach Beendigung der temporären Nutzung wieder eingebaut werden kann. Wände werden nicht restlos entfernt, sondern lediglich mit Durchbrüchen versehen. Zu 3.: Zwischen dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten und dem Kreis der Kunstinteressierten wurden bereits erste Gespräche geführt. Die Ausweisung von Räumen zur exklusiven Nutzung durch einzelne Interessengruppen wird während der Zwischennutzung als Flüchtlingsunterkunft nicht möglich sein. Eine gemeinsame, abgestimmte, integrationsfördernde Nutzung der Gemeinschaftsfläche ist jedoch denkbar; entsprechende Gespräche dauern an. Zu 4.: Sobald die Situation es zulässt, soll an der geplanten Folgenutzung aus der Planungswerkstatt festgehalten werden. Ein dauerhaftes Wohnen für Flüchtlinge ist aufgrund des temporären Charakters der Ein- und Umbauten nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792 Antrag vom 03.06.2019, OF 376/7 Anregung vom 18.06.2019, OA 437 Antrag vom 19.08.2024, OF 423/7 Antrag vom 11.11.2024, OF 460/7 Anregung vom 26.11.2024, OA 508

Verknüpfte Vorlagen