Zukunft der denkmalgeschützten Praunheimer Werkstätten - temporäre Heimat für Flüchtlinge und zentraler Baustein des Rahmenplans zur Entwicklung des Praunheimer Ortskerns
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.03.2016, ST 488 Betreff: Zukunft der denkmalgeschützten
Praunheimer Werkstätten - temporäre Heimat für Flüchtlinge und zentraler
Baustein des Rahmenplans zur Entwicklung des Praunheimer Ortskerns
Die Anregung des Ortsbeirates wird vom Magistrat inhaltlich
unterstützt.
Zu 1.: Sämtliche Ein- und Umbauten
sind so angelegt, dass sie nach Beendigung der Nutzung als
Flüchtlingsunterkunft wieder entfernt werden können, mit Ausnahme der
zusätzlich eingerichteten sanitären Anlagen in den vorhandenen Sanitärräumen.
Somit stehen die geplanten baulichen Eingriffe nicht in Konflikt mit den im
Rahmenplan anvisierten späteren Nutzungen. Zu 2.: Die Planung zum Umbau der Praunheimer
Werkstätten zur temporären Aufnahme von Flüchtlingen wurde in Abstimmung mit
dem Denkmalamt durchgeführt. Die in diesem Zusammenhang stehenden
Umbaumaßnahmen und Grundrissänderungen sind zum großen Teil reversibel bzw.
liegen in Bereichen von geringem Denkmalwert (z.B. WC-Kabinen). Die
Grundstruktur des betreffenden Gebäudeflügels wird nicht geändert. Wo Eingriffe
in die Originalsubstanz unvermeidlich sind, wird bei denkmalrelevanten
Veränderungen die Originalsubstanz gesichert, so dass sie nach Beendigung der
temporären Nutzung wieder eingebaut werden kann. Wände werden nicht restlos
entfernt, sondern lediglich mit Durchbrüchen versehen. Zu 3.: Zwischen dem Frankfurter Verein für soziale
Heimstätten und dem Kreis der Kunstinteressierten wurden bereits erste
Gespräche geführt. Die Ausweisung von Räumen zur exklusiven Nutzung durch
einzelne Interessengruppen wird während der Zwischennutzung als
Flüchtlingsunterkunft nicht möglich sein. Eine gemeinsame, abgestimmte,
integrationsfördernde Nutzung der Gemeinschaftsfläche ist jedoch denkbar;
entsprechende Gespräche dauern an. Zu 4.: Sobald die Situation es zulässt, soll an der
geplanten Folgenutzung aus der Planungswerkstatt festgehalten werden. Ein
dauerhaftes Wohnen für Flüchtlinge ist aufgrund des temporären Charakters der
Ein- und Umbauten nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792
Antrag vom
03.06.2019, OF
376/7
Anregung vom 18.06.2019, OA 437
Antrag vom
19.08.2024, OF
423/7
Antrag vom 11.11.2024, OF 460/7
Anregung vom
26.11.2024, OA 508