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Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.06.2019, OA 437 entstanden aus Vorlage: OF 376/7 vom 03.06.2019 Betreff: Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten Vorgang: OM 4792/15 OBR 7; ST 488/16 Die ehemaligen Praunheimer Werkstätten werden seit Anfang 2016 als temporäre Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. In der Stellungnahme vom 14.03.2016, ST 488, berichtet der Magistrat: "Sobald die Situation es zulässt, soll an der geplanten Folgenutzung aus der Planungswerkstatt festgehalten werden. Ein dauerhaftes Wohnen für Flüchtlinge ist aufgrund des temporären Charakters der Ein- und Umbauten nicht möglich." Nun liegen dem Ortsbeirat Informationen vor, dass das Gebäude von 2020 an für weitere fünf Jahre als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt werden soll und der Betreiber, der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten, erhebliche Investitionen in das Gebäude plant. Es ist unbestritten, dass derzeit in Frankfurt weiterhin ein erheblicher Bedarf an Unterkunftsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen besteht und dass der Betreiber in der Unterkunft eine sehr gute Arbeit leistet. Positiv auf die Akzeptanz der Unterkunft wirkt sich auch die mittlerweile realisierte Unterbringung des Jugendclubs Praunheim und die Ansiedlung von Künstlerinnen und Künstlern aus. Gleichwohl hat der Ortsbeirat ein großes Interesse daran, dass das ganze Gebäude baldmöglichst für die vereinbarte Folgennutzung zur Verfügung steht, dass der Denkmalschutz durch die geplanten Maßnahmen nicht beeinträchtigt wird und insbesondere dass die Investitionen des Frankfurter Vereins für soziale Heimstätten kein dauerhaftes Nutzungsrecht des Vereins ggf. auch für andere Zwecke begründen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die Umsetzung folgender Maßnahmen zu sorgen: 1. Der Betreibervertrag der Stadt Frankfurt mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. wird zunächst nur für drei weitere Jahre verlängert und ist an die Unterbringung geflüchteter Menschen gekoppelt. 2. Sobald die Unterbringungssituation für geflüchtete Menschen eine Schließung oder eine Teilschließung ermöglicht, wird diese erfolgen. 3. Alle baulichen Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Denkmalschutzbehörde. 4. Der Magistrat wird aufgefordert, alle notwenigen Maßnahmen zu ergreifen, um die vereinbarte Folgenutzung, ggf. auch sukzessive, umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2016, ST 488 Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 435 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 95 Beschluss: Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 4513, 35. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 51

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