Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 18.06.2019, OA 437 entstanden aus Vorlage:
OF 376/7 vom
03.06.2019 Betreff: Zukunft der ehemaligen Praunheimer
Werkstätten Vorgang: OM 4792/15 OBR 7; ST 488/16 Die ehemaligen Praunheimer Werkstätten werden seit
Anfang 2016 als temporäre Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzt. In der
Stellungnahme vom 14.03.2016, ST 488, berichtet der Magistrat: "Sobald die Situation es zulässt, soll an der
geplanten Folgenutzung aus der Planungswerkstatt festgehalten werden. Ein
dauerhaftes Wohnen für Flüchtlinge ist aufgrund des temporären Charakters der
Ein- und Umbauten nicht möglich." Nun liegen dem Ortsbeirat Informationen vor, dass das
Gebäude von 2020 an für weitere fünf Jahre als Unterkunft für geflüchtete
Menschen genutzt werden soll und der Betreiber, der Frankfurter Verein für
soziale Heimstätten, erhebliche Investitionen in das Gebäude plant. Es ist
unbestritten, dass derzeit in Frankfurt weiterhin ein erheblicher Bedarf an
Unterkunftsmöglichkeiten für geflüchtete Menschen besteht und dass der
Betreiber in der Unterkunft eine sehr gute Arbeit leistet. Positiv auf die
Akzeptanz der Unterkunft wirkt sich auch die mittlerweile realisierte
Unterbringung des Jugendclubs Praunheim und die
Ansiedlung von Künstlerinnen und Künstlern aus. Gleichwohl hat der Ortsbeirat ein großes Interesse
daran, dass das ganze Gebäude baldmöglichst für die vereinbarte Folgennutzung
zur Verfügung steht, dass der Denkmalschutz durch die geplanten Maßnahmen nicht
beeinträchtigt wird und insbesondere dass die Investitionen des Frankfurter
Vereins für soziale Heimstätten kein dauerhaftes Nutzungsrecht des Vereins ggf.
auch für andere Zwecke begründen. Vor diesem Hintergrund möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, für die Umsetzung
folgender Maßnahmen zu sorgen: 1. Der Betreibervertrag der Stadt Frankfurt mit dem
Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. wird zunächst nur für
drei weitere Jahre verlängert und ist an die Unterbringung geflüchteter
Menschen gekoppelt. 2. Sobald
die Unterbringungssituation für geflüchtete Menschen eine Schließung oder eine
Teilschließung ermöglicht, wird diese erfolgen. 3. Alle baulichen Maßnahmen bedürfen der Zustimmung
der zuständigen Denkmalschutzbehörde. 4. Der Magistrat wird aufgefordert, alle notwenigen
Maßnahmen zu ergreifen, um die vereinbarte Folgenutzung, ggf. auch sukzessive,
umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 01.12.2015, OM 4792
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.03.2016, ST 488
Bericht des
Magistrats vom 22.11.2019, B 435
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.08.2019, TO I, TOP 29
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Vorlage OA 437 wird dem
Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF und
FRAKTION (= Annahme)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
35. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.08.2019, TO II, TOP 95
Beschluss: Die Vorlage OA 437 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., BFF,
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 4513, 35. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.08.2019 Aktenzeichen: 51