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Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.11.2019, B 435 Betreff: Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4513 - OA 437/19 OBR 7 - Die Konversionsgrundstücksentwicklungsgesellschaft (KEG) als neue Eigentümerin der ehemaligen Praunheimer Werkstätten hat im Jahr 2015 das Gebäude nur notdürftig hergerichtet, weil die Stadt Frankfurt am Main dringend Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten benötigte. Für die im Wesentlichen schon damals erforderlichen umfänglicheren Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten war keine Zeit. Im Frühjahr dieses Jahres zeichnete sich ab, dass die provisorischen Lösungen von damals nicht bis zum Ende der eigentlichen Vertragslaufzeit für die Flüchtlingsunterkunft im Herbst 2020 tragfähig sind. Erforderlich sind zum Erhalt der Substanz - und unabhängig von der weiteren Nutzungsart des Gebäudes - unter anderem Dacharbeiten, die Reparatur bzw. der Austausch von Brandschutztüren, die Reparatur von Heizung, Warmwasserbereitung sowie der Abwasserleitungen, der Austausch von einigen Fensterscheiben und die Prüfung und Wartung der Hebeanlage. Der Magistrat kann wegen der nach wie vor angespannten Unterbringungssituation jedoch nicht vorzeitig auf die Plätze in den ehemaligen Praunheimer Werkstätten verzichten. Es müssen noch fast 700 Geflüchtete in Hotels und mehr als 250 in Hallen leben, obwohl die Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge mit ihren Partnern in diesem Jahr wieder insgesamt rund 900 neue Plätze fertig gestellt hat. Gleichzeitig kann die KEG die dringend erforderlichen Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur dann beauftragen, wenn eine Refinanzierung der Kosten - ein mittlerer sechsstelliger Betrag - auch sichergestellt ist. Vor dem Hintergrund gab es zwischen der KEG, der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge sowie dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten als Mieter und Betreiber der Unterkunft in Praunheim Gespräche über eine Verlängerung der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft. Denn die erheblichen Investitionen können aus Gründen der Wirtschaftlichkeit nur auf eine längere Mietvertragslaufzeit umgelegt refinanziert werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Magistrat die Fragen wie folgt: 1. Der Magistrat hat mit dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten den Betreibervertrag um fünf Jahre, d.h. bis zum 30.09.2025, verlängert. Eine kürzere Vertragslaufzeit hätte aufgrund der hohen erforderlichen Investitionskosten der KEG keine ausreichende Sicherheit der Refinanzierung gegeben. Der Betreibervertrag bezieht sich auf die Unterbringung von Geflüchteten. In Flüchtlingsunterkünften werden nur vereinzelt auch wohnungssuchende Menschen versorgt, wenn für diesen Personenkreis gerade keine andere Unterbringungsmöglichkeit besteht. Diese Regelung gilt auch für die Unterkunft in den ehemaligen Praunheimer Werkstätten. Obdachlose Menschen, die zuvor auf der Straße lebten, werden in Flüchtlingsunterkünften auch künftig nicht untergebracht werden. Für diesen Personenkreis gibt es eigene Angebote. 2. Basierend auf aktuellen Zahlen und sich daraus ergebenden Prognosen für die Folgejahre geht der Magistrat davon aus, dass die Unterkunft bis zum 30.09.2025 für Geflüchtete benötigt wird. Hauptgrund hierfür ist die schwierige Situation auf dem Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main. So kommen weiterhin Geflüchtete über Zuweisungen des Landes Hessen und Familiennachzug nach Frankfurt am Main, aber nur wenige finden eine Wohnung auf dem Wohnungsmarkt. Sollte sich der Wohnungs- und Unterbringungsmarkt wider Erwarten anders entwickeln, wird im Einvernehmen mit der KEG und dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten eine Lösung gefunden werden. Bestimmend dabei sind die Refinanzierung der Investitionen der KEG und die arbeits- und mietrechtlichen Verpflichtungen des Frankfurter Vereins. Es gibt von allen Beteiligten den erklärten Willen, in diesem Fall konstruktiv an einer Lösung mitzuwirken. 3. Der Gebäudekomplex Alt-Praunheim 2 ist als Einzelkulturdenkmal gem. §2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz im Denkmalverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main erfasst. Auf Grundlage von §18 HDSchG sind alle baulichen und gestalterischen Maßnahmen denkmalschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Die baulichen Maßnahmen, die mit der Umnutzung der Werkstätten zur Unterkunft Geflüchteter einhergingen, wurden mit größtmöglicher Rücksicht auf die Originalsubstanz und unter der Vorgabe der Reversibilität vorgenommen. Gegen die fortlaufende Nutzung bestehen seitens des Denkmalschutzes keine Bedenken. Die geplanten Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten werden - soweit erforderlich - mit dem Denkmalschutz abgestimmt. 4. Um die Substanz des Gebäudes zu erhalten, werden in den kommenden Monaten umfangreiche Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Diese Investitionen kommen auch der Folgenutzung gemäß der Planungswerkstatt zugute. Bereits jetzt sind ein Jugendclub sowie zwei Atelierwohnungen für vier Künstlerinnen und Künstler in den ehemaligen Praunheimer Werkstätten beheimatet. Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten öffnet in Zusammenarbeit mit Initiativen aus dem Stadtteil und den Künstlerinnen und Künstlern im Haus die Räume regelmäßig für Ausstellungen und Feste, zu denen neben den Geflüchteten auch Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils eingeladen sind. Diese Aktivitäten sollen nach Willen des Magistrats fortgeführt und nach Möglichkeit ausgebaut werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.06.2019, OA 437 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.02.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 5256, 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 20.02.2020 Aktenzeichen: 51