Zukunft der ehemaligen Praunheimer Werkstätten
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 22.11.2019, B 435 Betreff: Zukunft der ehemaligen Praunheimer
Werkstätten Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.08.2019, § 4513 - OA 437/19 OBR 7 - Die Konversionsgrundstücksentwicklungsgesellschaft
(KEG) als neue Eigentümerin der ehemaligen Praunheimer Werkstätten hat im Jahr
2015 das Gebäude nur notdürftig hergerichtet, weil die Stadt Frankfurt am Main
dringend Kapazitäten für die Unterbringung von Geflüchteten benötigte. Für die
im Wesentlichen schon damals erforderlichen umfänglicheren Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten war keine Zeit. Im Frühjahr dieses Jahres zeichnete sich ab, dass die
provisorischen Lösungen von damals nicht bis zum Ende der eigentlichen
Vertragslaufzeit für die Flüchtlingsunterkunft im Herbst 2020 tragfähig sind.
Erforderlich sind zum Erhalt der Substanz - und unabhängig von der weiteren
Nutzungsart des Gebäudes - unter anderem Dacharbeiten, die Reparatur bzw. der
Austausch von Brandschutztüren, die Reparatur von Heizung, Warmwasserbereitung
sowie der Abwasserleitungen, der Austausch von einigen Fensterscheiben und die
Prüfung und Wartung der Hebeanlage. Der Magistrat kann wegen der nach wie vor
angespannten Unterbringungssituation jedoch nicht vorzeitig auf die Plätze in
den ehemaligen Praunheimer Werkstätten verzichten. Es müssen noch fast 700
Geflüchtete in Hotels und mehr als 250 in Hallen leben, obwohl die Stabsstelle
Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge mit ihren Partnern in diesem Jahr
wieder insgesamt rund 900 neue Plätze fertig gestellt hat. Gleichzeitig kann
die KEG die dringend erforderlichen Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur
dann beauftragen, wenn eine Refinanzierung der Kosten - ein mittlerer
sechsstelliger Betrag - auch sichergestellt ist. Vor dem Hintergrund gab es zwischen der KEG, der
Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge sowie dem Frankfurter
Verein für soziale Heimstätten als Mieter und Betreiber der Unterkunft in
Praunheim Gespräche über eine Verlängerung der Nutzung als
Flüchtlingsunterkunft. Denn die erheblichen Investitionen können aus Gründen
der Wirtschaftlichkeit nur auf eine längere Mietvertragslaufzeit umgelegt
refinanziert werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Magistrat die
Fragen wie folgt:
1. Der Magistrat hat mit dem
Frankfurter Verein für soziale Heimstätten den Betreibervertrag um fünf Jahre,
d.h. bis zum 30.09.2025, verlängert. Eine kürzere Vertragslaufzeit hätte
aufgrund der hohen erforderlichen Investitionskosten der KEG keine ausreichende
Sicherheit der Refinanzierung gegeben. Der Betreibervertrag bezieht sich auf die
Unterbringung von Geflüchteten. In Flüchtlingsunterkünften werden nur
vereinzelt auch wohnungssuchende Menschen versorgt, wenn für diesen
Personenkreis gerade keine andere Unterbringungsmöglichkeit besteht. Diese
Regelung gilt auch für die Unterkunft in den ehemaligen Praunheimer
Werkstätten. Obdachlose Menschen, die zuvor auf der Straße lebten, werden in
Flüchtlingsunterkünften auch künftig nicht untergebracht werden. Für diesen
Personenkreis gibt es eigene Angebote. 2. Basierend auf aktuellen Zahlen und sich daraus
ergebenden Prognosen für die Folgejahre geht der Magistrat davon aus, dass die
Unterkunft bis zum 30.09.2025 für Geflüchtete benötigt wird. Hauptgrund hierfür
ist die schwierige Situation auf dem Wohnungsmarkt in Frankfurt am Main. So
kommen weiterhin Geflüchtete über Zuweisungen des Landes Hessen und
Familiennachzug nach Frankfurt am Main, aber nur wenige finden eine Wohnung auf
dem Wohnungsmarkt. Sollte sich der Wohnungs- und Unterbringungsmarkt
wider Erwarten anders entwickeln, wird im Einvernehmen mit der KEG und dem
Frankfurter Verein für soziale Heimstätten eine Lösung gefunden werden.
Bestimmend dabei sind die Refinanzierung der Investitionen der KEG und die
arbeits- und mietrechtlichen Verpflichtungen des Frankfurter Vereins. Es gibt
von allen Beteiligten den erklärten Willen, in diesem Fall konstruktiv an einer
Lösung mitzuwirken. 3. Der Gebäudekomplex Alt-Praunheim 2 ist als
Einzelkulturdenkmal gem. §2 Abs. 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz im
Denkmalverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main erfasst. Auf Grundlage von §18
HDSchG sind alle baulichen und gestalterischen Maßnahmen denkmalschutzrechtlich
genehmigungspflichtig. Die baulichen Maßnahmen, die mit der Umnutzung der
Werkstätten zur Unterkunft Geflüchteter einhergingen, wurden mit größtmöglicher
Rücksicht auf die Originalsubstanz und unter der Vorgabe der Reversibilität
vorgenommen. Gegen die fortlaufende Nutzung bestehen seitens des
Denkmalschutzes keine Bedenken. Die geplanten Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten werden - soweit erforderlich - mit dem Denkmalschutz
abgestimmt. 4. Um die Substanz des Gebäudes
zu erhalten, werden in den kommenden Monaten umfangreiche Sanierungs- und
Instandhaltungsarbeiten durchgeführt. Diese Investitionen kommen auch der
Folgenutzung gemäß der Planungswerkstatt zugute. Bereits jetzt sind ein Jugendclub sowie zwei
Atelierwohnungen für vier Künstlerinnen und Künstler in den ehemaligen
Praunheimer Werkstätten beheimatet. Der Frankfurter Verein für soziale
Heimstätten öffnet in Zusammenarbeit mit Initiativen aus dem Stadtteil und den
Künstlerinnen und Künstlern im Haus die Räume regelmäßig für Ausstellungen und
Feste, zu denen neben den Geflüchteten auch Bewohnerinnen und Bewohner des
Stadtteils eingeladen sind. Diese Aktivitäten sollen nach Willen des Magistrats
fortgeführt und nach Möglichkeit ausgebaut werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.06.2019, OA 437
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 7
Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7
am 21.01.2020, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 37. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.02.2020, TO I, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 435 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 5256, 37. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 20.02.2020 Aktenzeichen: 51