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Vergabekriterien mit Pflicht zu Tariftreue und Mindeststandards der ILO

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST 487 Betreff: Vergabekriterien mit Pflicht zu Tariftreue und Mindeststandards der ILO Das städtische Regelwerk für das Vergabe- und Beschaffungswesen ist für alle Fachämter und Eigenbetriebe verbindlich, eine Beschränkung - etwa auf einen Ortsbezirk - ist nicht vorgesehen und auch nicht zweckmäßig. Die Anliegen des Ortsbeirates werden bereits seit längerem berücksichtigt: - So enthält das Formblatt "Anforderungen an Materialien" in der geltenden Fassung vom 25.03.2010 u. a. verbindliche Vorgaben hinsichtlich ausbeuterischer Kinderarbeit, ebenso zu Gesundheits- und Umweltverträglichkeit. Die Anforderungen werden durch die Stadtspezifischen Ergänzungen zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Bauleistungen Vertragsbestandteile (siehe dazu auch im Internet unter www.vergabe.stadt-frankfurt.de in der Rubrik "Die Stadt als Auftraggeber"). - Die "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014", die mit einem Angebot zwingend abzugeben ist und die sich auch auf Nachunternehmen erstreckt, verpflichtet Bietende entsprechend. - Vertragsstrafen werden regelmäßig im gesetzlich zulässigen Rahmen, insbesondere Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), HVTG und Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B), mit den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sowie den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (WBVB) der Stadt Frankfurt am Main vereinbart. - Die Einhaltung der Vergabe- und Vertragsbedingungen während der Vertragsausführung überwacht die jeweilige vergabeverantwortliche Stelle. Zusätzlich werden gegenwärtig die aufbauorganisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung eines neuen Sachgebietes "Vergabe- und Nachtragskontrolle" im Bereich "Geschäftsstelle der Magistratsvergabekommission, Zentraleinkauf" vorbereitet. Für die Stellenplanvorlage 2017 wurden hierzu entsprechend zwei Stellen (Vergabekontrolleure) als Neuschaffung vorgesehen, so dass zusammen mit der Zuordnung zweier bereits vorhandener Planstellen insgesamt vier Stellen für das neue Sachgebiet zur Verfügung stehen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 962

Verknüpfte Vorlagen