Vergabekriterien mit Pflicht zu Tariftreue und Mindeststandards der ILO
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.03.2017, ST
487
Betreff: Vergabekriterien
mit Pflicht zu Tariftreue und Mindeststandards der ILO Das städtische Regelwerk für
das Vergabe- und Beschaffungswesen ist für alle Fachämter und Eigenbetriebe
verbindlich, eine Beschränkung - etwa auf einen Ortsbezirk - ist nicht
vorgesehen und auch nicht zweckmäßig. Die Anliegen des Ortsbeirates werden
bereits seit längerem berücksichtigt: - So enthält das Formblatt "Anforderungen an
Materialien" in der geltenden Fassung vom 25.03.2010 u. a. verbindliche
Vorgaben hinsichtlich ausbeuterischer Kinderarbeit, ebenso zu Gesundheits- und
Umweltverträglichkeit. Die Anforderungen werden durch die Stadtspezifischen
Ergänzungen zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung
von Bauleistungen Vertragsbestandteile (siehe dazu auch im Internet unter
www.vergabe.stadt-frankfurt.de in der Rubrik "Die Stadt als Auftraggeber").
- Die "Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014", die mit einem Angebot zwingend
abzugeben ist und die sich auch auf Nachunternehmen erstreckt, verpflichtet
Bietende entsprechend. - Vertragsstrafen werden regelmäßig im gesetzlich
zulässigen Rahmen, insbesondere Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), HVTG und
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B), mit den
Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) sowie den Weiteren Besonderen
Vertragsbedingungen (WBVB) der Stadt Frankfurt am Main vereinbart. - Die Einhaltung der Vergabe- und
Vertragsbedingungen während der Vertragsausführung überwacht die jeweilige
vergabeverantwortliche Stelle. Zusätzlich werden gegenwärtig die
aufbauorganisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung eines neuen
Sachgebietes "Vergabe- und Nachtragskontrolle" im Bereich "Geschäftsstelle der
Magistratsvergabekommission, Zentraleinkauf" vorbereitet. Für die
Stellenplanvorlage 2017 wurden hierzu entsprechend zwei Stellen
(Vergabekontrolleure) als Neuschaffung vorgesehen, so dass zusammen mit der
Zuordnung zweier bereits vorhandener Planstellen insgesamt vier Stellen für das
neue Sachgebiet zur Verfügung stehen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2016, OM 962