Vergabekriterien mit Pflicht zu Tariftreue und Mindeststandards der ILO
Begründung
Tariftreue und Mindeststandards der ILO Im Koalitionsvertrag verpflichten sich die Koalitionspartner, dass die Einhaltung der Vergabekriterien, z.B. die Tariftreue, die arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen, kontrolliert und sanktioniert werden sollen.
Inhalt
Antrag vom 13.11.2016, OF 253/6
Betreff: Vergabekriterien mit Pflicht zu Tariftreue und Mindeststandards der ILO Im Koalitionsvertrag verpflichten sich die Koalitionspartner, dass die Einhaltung der Vergabekriterien, z.B. die Tariftreue, die arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen, kontrolliert und sanktioniert werden sollen. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen: Magistrat wird aufgefordert, bei zukünftigen Baumaßnahmen, insbesondere im Ortsbezirk 6- Frankfurter Westen, z.B. beim kommenden Umbau der Bolongarostraße, a) die Vergabekriterien so vorzugeben, dass · Materialien verwendet werden, bei deren Herstellung mindestens die Mindeststandards der ILO eingehalten wurden und die z.B. nicht durch Kinderarbeit hergestellt oder weiterverarbeitet wurden · die gültigen Branchentarife gezahlt werden · auch alle Folgeunternehmer zur Zahlung der gültigen Branchentarife verpflichtet werden · der Generalunternehmer verpflichtet wird, dafür zu sorgen, dass die gültigen Branchentarife und Arbeitsschutzbestimmungen auch durch seine Folgeunternehmer eingehalten werden. · In den Vergaberichtlinien entsprechend wirksame, empfindliche Vertragsstrafen festgelegt werden, damit die obenstehenden Kriterien durchgesetzt und bei Nichterfüllung sanktioniert werden können. b) die Einhaltung der Vergabekriterien zu überwachen Begründung: Gerechte und faire Arbeitsbedingungen sind Errungenschaften, die nicht zur Disposition stehen. Frankfurt trägt Verantwortung für hier lebende Arbeitnehmer*innen genauso, wie für Menschen, die zum Arbeiten in die Stadt kommen oder Produkte fertigen, mit der wir unsere Stadt gestalten.Beratung im Ortsbeirat: 6