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Transparenz der kommunalen Versorger Mainova und Süwag über geplante Preisanpassungen von Gas, Strom und Fernwärme

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Per Änderungsverordnung vom 3. Oktober 2022 hat die Bundesregierung die Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) mit Rückwirkung zum 9. August 2022, also zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, aufgehoben. Der Mechanismus der saldierten Preisanpassung nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und die damit verbundene Gasbeschaffungsumlage ist dadurch außer Kraft gesetzt. Der Magistrat teilt mit, dass die anhaltenden hohen Beschaffungskosten für Energieversorger sich zwangsläufig und zunehmend auf die Verbraucherinnen und Verbraucher auswirken. Die weitsichtige Beschaffungsstrategie der Mainova AG, mit einer breiten Partnerbasis, erweist sich in dieser Zeit als richtig: Mainova bietet auch in dieser schwierigen Zeit ihren Kundinnen und Kunden eine faire Preisgestaltung an. Letztendlich muss auch Mainova, als Händlerin von Energie, das hohe Preisniveau an den Beschaffungsmärkten an die Kundinnen und Kunden weiterreichen. Hierbei werden Informationen über etwaige Preisanpassungen seitens der Mainova AG konstant und transparent gegenüber Privat-, Gewerbe- und Geschäftskunden offengelegt. Angesichts der stark steigenden Energiepreise ist es wichtig, Haushalte und Industrie zu entlasten. In diesem Kontext plant die Bundesregierung eine Reihe von weiteren Maßnahmen.