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Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 477 Betreff: Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen Die Niederurseler Landstraße ist im genannten Bereich eindeutig beschildert und insbesondere durch die angebrachten Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Verbot der Einfahrt, für Verkehrsteilnehmer als Einbahnstraße klar erkennbar. Weitere Markierung oder Beschilderung würde dem in § 39 Absatz 1 StVO normierten Grundgedanken der Straßenverkehrs-Ordnung, örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort zu treffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist, zuwiderlaufen (siehe hierzu auch Randnummer 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu den §§ 39 bis 43: "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen.") Von weiteren straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen wird daher abgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.09.2014, OM 3415 Antrag vom 04.04.2015, OF 585/8 Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4093