Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST 477
Betreff: Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen Die Niederurseler Landstraße ist im genannten Bereich eindeutig beschildert und insbesondere durch die angebrachten Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Verbot der Einfahrt, für Verkehrsteilnehmer als Einbahnstraße klar erkennbar. Weitere Markierung oder Beschilderung würde dem in § 39 Absatz 1 StVO normierten Grundgedanken der Straßenverkehrs-Ordnung, örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort zu treffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist, zuwiderlaufen (siehe hierzu auch Randnummer 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu den §§ 39 bis 43: "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben, sind nicht anzuordnen.") Von weiteren straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen wird daher abgesehen.