Verkehrssicherheit in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2015, ST
477
Betreff: Verkehrssicherheit
in der Niederurseler Landstraße wiederherstellen Die Niederurseler Landstraße ist
im genannten Bereich eindeutig beschildert und insbesondere durch die
angebrachten Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Verbot der
Einfahrt, für Verkehrsteilnehmer als Einbahnstraße klar erkennbar. Weitere Markierung oder Beschilderung würde dem in §
39 Absatz 1 StVO normierten Grundgedanken der Straßenverkehrs-Ordnung, örtliche
Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort zu treffen, wo dies auf Grund der
besonderen Umstände zwingend geboten ist, zuwiderlaufen (siehe hierzu auch
Randnummer 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
zu den §§ 39 bis 43: "Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung
wiedergeben, sind nicht anzuordnen.") Von weiteren straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen
wird daher abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 11.09.2014, OM 3415
Antrag vom
04.04.2015, OF
585/8
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4093